Covid 19 -Selbsttests an Schulen in NRW

Jens Brauhardt

Liebe Eltern,

die Covid 19 -Selbsttests des Landes NRW sind inzwischen an unserer Schule geliefert worden. Wir warten noch auf detaillierte Vorgaben zur Durchführung der Testungen an Grundschulen. Das Land NRW hat bezüglich der Testung bisher folgende Regelungen festgelegt:

Testung in der Schule oder im Testzentrum

  • jedes Kind führt unter Videoanleitung und Aufsicht zwei Mal pro Woche in der Schule einen Selbsttest durch.
  • Wenn ein Kind nicht getestet werden möchte bzw. die Erziehungsberechtigten dies nicht wünschen, können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Hierfür wurde vom Land NRW ein Musterformular veröffentlicht.
  • Das Widerspruchsformular finden Sie auf unserer Homepage (Muster_COVID 19_Widerspruchserklaerung_Deutsch) zum Download oder erhalten es im Sekretariat.
  • Alternativ können Sie die Testung für Ihr Kind auch außerhalb der Schulzeit, in dafür vorgesehenen Teststellen durchführen lassen und diesen Nachweis der Schule jeweils zweimal in der Woche vorlegen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.
  • Die Testung ist für den hoffentlich bald wieder stattfindenden Präsenzunterricht als auch die pädagogische Betreuung erforderlich.
  • Wir beginnen deshalb mit der Testung voraussichtlich in dieser Woche – aber nicht am Montag.
  • Sollten Sie Ihr Kind weder in der Schule, noch in Testzentren testen lassen wollen, darf es nach der aktuellen Coronaschutzverordnung nicht an der Notbetreuung oder am Präsenzunterricht teilnehmen. Das jeweilige Kind würde im Distanzunterricht beschult.

Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung

Genaueres zur Testdurchführung speziell an der GGS Don Bosco teilen wir Ihnen zeitnah mit.

++GGS Don Bosco++