Schulpflegschaft

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Zusammensetzung der Schulpflegschaft

Die Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften – deshalb nur Eltern. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen.

Der Schulleiter soll an den Sitzungen beratend teilnehmen.Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. In der Regel findet dieses Treffen zwei Mal im Jahr statt. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Aufgaben

Die Schulpflegschaft wählt  die vier Elternvertreter für die Schulkonferenz. Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Interessen der Eltern berücksichtigen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.

Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.

Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Mehr Informationen?

Broschüre aus der Reihe „NRW macht Schule“/ Elternmitwirkung

Schulgesetz NRW § 62 – § 73