⇒ Erfahren Sie, was ein schulinternes Curriculum ist, wie Ihre Kinder unterrichtet werden, was sie wann lernen sollen und wie sie bewertet werden.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne) erlassen. Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).
Die GGS Don Bosco bestimmt auf der Grundlage dieser Vorgaben in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben. Unserer Unterrichtsvorgaben sind so gefasst, dass für die Lehrerinnen und Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt.
Folgendes haben wir im schulinternen Curriculum zu den unten genannten Fächern festlegt
1. Verbindlicher Bezug zu den Lehrplänen
2. Verbindliche Aussagen zu Themen, Fachlichkeit und Prinzipien der Unterrichtsgestaltung
2. Verbindliche Absprachen zu Bewertungsgrundlagen und Bewertungskriterien (z.B. Prinzipien der Leistungsbewertung, bewertungsfreie Räume, Kriterien und Indikatoren).
3. Verbindliche Bezugnahme zum Methodencurriculum (Präsentations-, Kommunikations-, Kooperations-, Rechercheverfahren) sollen wann in welchem Maße und wodurch bei SchülerInnen aufgebaut, eingeübt bzw. genutzt werden?
Außerdem haben wir in den Bereichen Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Sport verbindliche Bewertungsgrundsätze in einem Leistungskonzept verschriftlicht.
Beispielarbeitsplan: Anlauttabelle – alle weiteren sind im Sekretariat einzusehen
Die vorliegende Leistungsbeurteilung orientiert sich inhaltlich an den im Lehrplan für das Fach Deutsch beschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4, die gleichzeitig Voraussetzung für die Unterrichtsarbeit sind. Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“, also alle von der Schülerin bzw. dem Schüler erbrachten Leistungen. Über ihre Lernentwicklung und den individuell erreichten Kompetenzstand erhalten die Schülerinnen und Schüler eine kontinuierliche Rückmeldung.
Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ werden in den Klassenarbeiten der Klassen 3 und 4 komplexe Leistungen des Faches überprüft. Diese können sein:
• freie oder gebundene Texte,
• durch Literatur angeregte Texte,
• Textentwürfe und Überarbeitungen.
Geübte Teilfähigkeiten werden durch Aufgaben gefordert, wie
• Nachdenk- oder Korrekturaufgaben zum Rechtschreiben,
• Aufgaben zum Überarbeiten eines Textes,
• Beantwortung von Fragen zu einem Text,
• Kombination solcher Aufgaben.
Neben Leistungsüberprüfungen durch schriftliche Übungen oder Klassenarbeiten sind im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ geeignete Instrumente und Verfahrensweisen der Beobachtung erforderlich, die die individuelle Entwicklung der Kompetenzen über einen längeren Zeitraum erfassen und kontinuierlich dokumentieren, da nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen gewertet werden, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu den Ergebnissen geführt haben. Dazu können Lerndokumentationen der Schülerinnen und Schüler wie Arbeitshefte, Lerntagebücher, Portfolios oder Logbücher herangezogen werden. Aber auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen sind zu berücksichtigen. Somit sind alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen Teil der Leistungsbeurteilung.
Fachbezogene Bewertungskriterien beziehen sich auf die Kompetenzbereiche „Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“, „Richtig schreiben“, „Lesen – mit Texten und Medien umgehen“,„Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“ und sind insbesondere:
Sprechen und Zuhören
Schreiben
Richtig schreiben
Sprache und Sprachgebrauch untersuchen
Die Gewichtung der jeweiligen Bereiche erfolgte im Schuljahr 2017/2018, indem jeder Lehrkraft unter Berücksichtigung des Lehrplans eine Einteilung für alle Bereiche vornahm. Dies ergab ein entsprechendes Gesamtbild als Arbeitsvorlage. Die Gewichtung ist noch nicht in die Abstimmung gegangen, sondern bedarf nun der Probe in der Unterrichtspraxis und ist dann eine Diskussionsgrundlage für eine dann folgende Festlegung.
Beispielbild der Einteilung:
Gewichtung der Kompetenzbereiche Jeder der oben aufgeführten Kompetenzbereiche des Lehrplanes fließt in die Gesamtnote ein. Der Bereich Sprachgebrauch, zu dem die Kompetenzbereiche „Sprechen und Zuhören“ und „Schreiben“ zählen, wird zu 40 % gewichtet. Der Bereich Lesen/ Umgang mit Texten fließt mit 40 % und der Bereich Rechtschreiben mit 20 % in die Beurteilung ein. Die Leistungen und die Beurteilung der Lernergebnisse des Kompetenzbereiches „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“ fließen in alle zu bewertenden Kompetenzbereiche ein.
Hinweis: Die Mehrzahl der Kolleginnen hat sich in 2018 für diese prozentuale Einteilung entschieden, eine abschließende Festlegung ist noch nicht erfolgt.
Zu dem Bereich Sprachgebrauch zählen die Kompetenzbereiche „Sprechen und Zuhören“ und „Schreiben“. Die Teilnote für diesen Bereich setzt sich wie folgt zusammen.
Hinweis: Die Mehrzahl der Kolleginnen hat sich in 2018 für diese prozentuale Einteilung entschieden, eine abschließende Festlegung ist noch nicht erfolgt.
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler zeigen sich beim Sprechen im Unterricht in den Bereichen „verstehendes Zuhören“ und „Gespräche führen“.
Beurteilungsschwerpunkte:
Beurteilungs- und Bewertungskriterien
Beurteilungsgrundlagen
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler zeigen sich beim Schreiben im Unterricht in den Bereichen „Schreibfertigkeiten“ und „Verfassen von Texten“. Die Teilnote für diesen Bereich setzt sich wie folgt zusammen:
Beurteilungsschwerpunkte:
Beurteilungssgrundlage
Beurteilungs- und Bewertungskriterien
– Verständlichkeit
– Folgerichtigkeit des Handlungsaufbaus
– sprachliche Richtigkeit
Sofern am Rand auf die Fehlerarten hingewiesen wird, werden folgende Zeichen verwendet:
Bedeutung | Zeichen |
---|---|
Ausdruck |
|
Grammatik |
|
Rechtschreibfehler |
|
Wiederholung |
|
Sinn |
|
Satzbau |
|
Zeit |
|
Wortauslassung |
|
Wiederholung |
|
Zeichenfehler |
|
Zu dem Bereich „Lesen/ Umgang mit Texten“ zählt der Kompetenzbereich „Lesen – mit Texten und Medien umgehen“. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler zeigen sich beim Lesen in den Bereichen „sinnentnehmendes Lesen“, „Lesefluss“ (bei ungeübten und geübten Texten) und „Bücher lesen/ Internetrecherche“.
Die Teilnote für diesen Bereich setzt sich wie folgt zusammen:
Beurteilungsschwerpunkte
Beurteilungssgrundlage
Beurteilungs- und Bewertungskriterien
a.) sinnentnehmendes Lesen und Bücher lesen/Internetrecherche
b.) Lesefluss (geübt und ungeübt)
Zu dem Bereich „Rechtschreibung“ zählt der Kompetenzbereich „Richtig schreiben“. Die Teilnote für diesen Bereich setzt sich wie folgt zusammen:
Beurteilungsschwerpunkte
• richtig abschreiben
• Wörter nachschlagen (Wörterbuch, -liste)
• Texte nach Ansage schreiben
• Texte kontrollieren, korrigieren und überarbeiten
• eingeführte Rechtschreibregeln und Korrekturtechniken kennen, benennen und nutzen
Beurteilungsgrundlage
• langfristige Beobachtung
• Rechtschreibüberprüfungen /Diagnosediktate
• Überarbeitung eigener Texte
• 1-2 Lernzielkontrollen je Halbjahr in differenzierter Form
Zur Rechtschreibung gibt es noch keine weitere Festlegungen.
Wie oben aufgeführt fließen die Leistungen und die Beurteilung dieses Kompetenzbereiches in die drei zu bewertenden Bereiche „Sprachgebrauch“, „Lesen/ Umgang mit Texten“ und „Rechtschreiben“ ein.
Diese zeigen sich in Sprech-, Schreib- und Lesesituationen
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Lehrplan verständlich/(Quelle: https://pikas.dzlm.de)
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Beispielarbeitsplan: Zahlenraum bis 10 – alle weiteren sind im Sekretariat einzusehen.
Im Fach Mathematik werden inhaltsbezogene Kompetenzen in den folgenden Bereichen überprüft:
Darüber hinaus werden auch die allgemeinen, prozessbezogenen Kompetenzen bewertet.
Grundlage der Leistungsbeurteilung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen.
Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen werden berücksichtigt. Allgemeine fachspezifische Beurteilungskriterien sind insbesondere (s. Lehrpläne):
• Verständnis von mathematischen Begriffen und Operationen
• Schnelligkeit im Abrufen von Kenntnissen
• Sicherheit beim Ausführen von Fertigkeiten
• Richtigkeit bzw. Angemessenheit von Ergebnissen und Teilergebnissen
• Flexibilität und Problemangemessenheit des Vorgehens
• Fähigkeit zur Nutzung vorhandenen Wissens und Könnens in ungewohnten Situationen
• Selbständigkeit und Originalität der Vorgehensweisen
• Fähigkeit zum Anwenden von Mathematik bei lebensweltlichen Aufgabenstellungen
• Schlüssigkeit der Lösungswege und Überlegungen
• Mündliche und schriftliche Darstellungsfähigkeit
• Ausdauer beim Bearbeiten mathematischer Probleme
• Fähigkeit zur Kooperation bei der Lösung mathematischer Aufgaben
→ Die konkreten Leistungsüberprüfungen und z.T. die Kriterien zu jedem Arbeitsplan unter Kapitel IV angegeben. (Die Kriterien beziehen sich auf die Kompetenzen, die jeweils in Kapitel I im Arbeitsplan angegeben wurden.)
Der Mathematikunterricht berücksichtigt die in den Bildungsstandards festgelegten Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I „Reproduzieren“:
• Das Lösen der Aufgabe erfordert Grundwissen und das Ausführen von Routinetätigkeiten.
Anforderungsbereich II „ Zusammenhänge herstellen“:
• Das Lösen der Aufgabe erfordert das Erkennen und Nutzen von Zusammenhängen.
Anforderungsbereich III „Verallgemeinern und Reflektieren“:
• Das Lösen der Aufgabe erfordert komplexe Tätigkeiten wie Strukturieren, Entwickeln von Strategien, Beurteilen und Verallgemeinern.
Die Gewichtung der jeweiligen Bereiche erfolgte im Schuljahr 2017/2018, indem jeder Lehrkraft unter Berücksichtigung des Lehrplans eine Einteilung für alle Bereiche vornahm. Dies ergab ein entsprechendes Gesamtbild als Arbeitsvorlage. Die Gewichtung ist noch nicht in die Abstimmung gegangen, sondern bedarf nun der Probe in der Unterrichtspraxis und ist dann eine Diskussionsgrundlage für eine dann folgende Festlegung.
Unter schriftlichen Leistungen verstehen wir u.a. folgende Gesichtspunkte:
• Arbeitsanweisungen verstehen und umsetzen
• Sicherheit beim Lösen von Übungsaufgaben
• Darstellung von Rechenwegen
• Transferleistungen
• Präsentation
In den Jahrgängen 1 – 4 werden komplexe und fachbezogene Kompetenzen durch Lernzielkontrollen (z.B. Klassenarbeiten, Tests, Kopfrechenübungen u.a.), die auf die Inhalte des Lehrplanes abgestimmt sind und sich auf die vorherigen Unterrichtsinhalte beziehen, regelmäßig überprüft.
In den Jahrgängen 2 – 4 werden möglichst 3 – 4 schriftliche Lernzielkontrollen pro Halbjahr geschrieben.
Die Dauer der schriftlichen Klassenarbeiten umfasst maximal eine Schulstunde.
Um den Schülerinnen und Schülern die Kriterien und Maßstäbe der Leistungsbewertung transparent zu machen, ist bei der Korrektur nach jeder Aufgabengruppe die Punktzahl genannt, die man durch das richtige Lösen dieser Aufgaben erreichen kann. Die Gesamtpunktzahl wird am Ende der Klassenarbeit notiert. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 wird die Lernzielkontrolle mit Belobigungszeichen und kurzen Bemerkungen versehen.
In den Jahrgängen 3 (2. Halbjahr) und 4 werden die Klassenarbeiten mit einer Note versehen. Diese Note errechnet sich nach folgendem Bewertungsschlüssel, der in einer Punktetabelle dargestellt wird und für alle Fächer gilt.
Hier werden u.a. folgende Gesichtspunkte bewertet:
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In Bearbeitung.
Beispielarbeitsplan: Körper & Sinne – alle weiteren sind im Sekretariat einzusehen.
Die Leistungsbeurteilung orientiert sich an den Inhalten der schulischen Arbeitspläne und an den im Lehrplan beschriebenen Kompetenzerwartungen. Diese legen auf Ebene der Sach- und Methodenkompetenz verbindlich fest, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4 im Sachunterricht erwartet werden. Schülerinnen und Schüler haben fachbezogene Kompetenzen ausgebildet
Die Gewichtung der jeweiligen Bereiche erfolgte im Schuljahr 2017/2018, indem jeder Lehrkraft unter Berücksichtigung des Lehrplans eine Einteilung für alle Bereiche vornahm. Dies ergab ein entsprechendes Gesamtbild als Arbeitsvorlage. Die Gewichtung ist noch nicht in die Abstimmung gegangen, sondern bedarf nun der Probe in der Unterrichtspraxis und ist dann eine Diskussionsgrundlage für eine dann folgende Festlegung.
Der Beurteilungsbereich „Leistungen im Unterricht“ umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, praktischen und schriftlichen Leistungen. Individuelle Rückmeldungen sollen den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Lernentwicklung und den erreichten Kompetenzstand nachvollziehen zu können.
In diesem Bereich werden u.a. folgende Leistungen gewertet
In diesem Bereich gibt es u.a. folgende Möglichkeiten der Leistungserfassung
Die konkreten Leistungsüberprüfungen und z.T. die Kriterien sind im Curriculum unter Kapitel IV angegeben.
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