Beschwerden & Widersprüche

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Konstruktives „Beschwerdemanagement“ in der Schule: An welche Ansprechpartner wende ich mich bei Problemen im Schulalltag?

Die GGS Don Bosco ist darum bemüht, möglichst viele Entscheidungen im Konsens mit den Eltern zu treffen. Entscheidungsgrundlagen z.B. bei Klassenarbeiten sollen den Eltern transparent gemacht werden und getroffenen Bewertungen werden mit allen Beteiligten (Kindern und Eltern) besprochen. Sollten im Schulalltag trotzdem einmal Probleme oder Verständigungsschwierigkeiten auftreten, sollten sie dort gelöst werden, wo sie auftauchen. Das heißt, dass grundsätzlich zunächst das Gespräch mit den unmittelbar Beteiligten gesucht werden soll.

Ablaufplan einer Beschwerde

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 Am Ende des Beschwerdegangs kann der Beschwerde abgeholfen werden oder aber nicht. Beides wird jeweils begründet.

 

Wer ist für was zuständig?

Noten in den einzelnen Fächern, Schulformempfehlungen, Verhaltens- und Erziehungsfragen

Die Klassen- und Fachlehrkräfte sind zuständig für Fragen, die einzelne Schülerinnen und Schüler betreffen und daher erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Bitte sprechen Sie immer erst mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes oder der entsprechenden Fachlehrerin.

Sollten Sie die Probleme im  Gespräch nicht lösen können, wenden Sie sich an den Schulleiter.

Verhaltens- und Erziehungsfragen in der OGS:

Bitte sprechen Sie immer erst mit der Gruppenleiterin Ihres Kindes in der OGS, außerdem mit der Klassenlehrerin.

Sollten Sie die Probleme im  Gespräch nicht lösen können, wenden Sie sich an die Leiterin der OGS. Danach ist das Gespräch mit dem Schulleiter als Gesamtverantwortlichen möglich.

Beschwerde/Widerspruch beim Schulleiter

Sollten Sie die Probleme im  Gespräch siehe oben nicht lösen können, wenden Sie sich an den Schulleiter.

Im Fall einer Beschwerde bzgl. der Benotung einer Klassenarbeit, einer Schulformempfehlung u.a. kann der Schulleiter keine Noten oder Empfehlungen ad hoc per Dienstanweisung für ungültig erklären.

Lehrerinnen und Lehrer müssen sich an die Vorgaben des Schulgesetzes, des Lehrplans und der internen, schulischen Vereinbarungen halten. Ansonsten steht den Lehrkräften eine „pädagogische Freiheit“ (§ 5 Allgemeine Dienstordnung für Lehrkräfte in NRW)  in der Bewertung und Unterrichtsführung zu, die durch den Schulleiter nicht eingeschränkt werden darf und kann.

Die Schulleitung überprüft, ob die Bewertung:

  1. sich an die Vorgaben des Schulgesetzes, des Lehrplans und der internen, schulischen Vereinbarungen hält.
  2. Formfehler aufweist oder willkürlich getroffen wurde.

Dazu führt die Schulleitung Gespräche mit allen Betroffenen, nimmt Einsicht in Bewertungsunterlagen, führt evtl. in einzelnen Klassen Unterrichtsbesuche durch.

Sollte 1.) oder 2.) zutreffen, wird die Schulleitung der Beschwerde stattgeben, ansonsten haben die Lehrkräfte innerhalb ihrer „pädagogischen Freiheit“ gehandelt, so dass eine Rücknahme der beanstandeten Entscheidung (z.B. einer Zeugnisnote) nicht statthaft ist.

Die Eltern / Beschwerdeführer erhalten in der Regel eine schriftliche Stellungnahme, ob der Beschwerde Abhilfe geschaffen werden konnte.

In einigen Beschwerdefällen, wie z.B. bei einer versetzungsrelevanten Note handelt es sich um einen Widerpruch.

Elternpflegschaft und Beschwerden

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie dies möchten, können Sie auch Elternvertreterinnen und Elternvertreter (Klassenelternvertretung oder Mitglieder der Schulpflegschaft) an der Schule um Hilfe und gegebenenfalls Vermittlung bitten.