Klassenpflegschaft / Elternabend

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Aufgaben der Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schüler/-innen einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Diese wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.

Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratenden Stimmen an der Klassenkonferenz teil.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern.

Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Themen können sein:

● Hausaufgaben

● Leistungsüberprüfungen

● Arbeitsgemeinschaften

● Schulveranstaltungen außerhalb der Schule

● Anregungen zur Einführung von Lernmitteln

● Erziehungsschwierigkeiten.

Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen, diese begleiten oder sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen.

 

Klassenpflegschaftstreffen / Elternabend

Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Dieses Treffen der Eltern einer Klasse nennt man meist auch „Elternabend“.

Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten, damit sie die Grundzüge ihrer unterrichtlichen und pädagogischen Arbeit erläutern.

Mehr Informationen?

Broschüre aus der Reihe „NRW macht Schule“/ Elternmitwirkung

Schulgesetz NRW § 62 – § 73