Neuer Hausaufgabenerlass des Ministeriums

Hausaufgabenerlass

Hier die wichtigsten Ausschnitte unsere Schule betreffend. Die GGS Don  Bosco hat keinen gebundenen, sondern einen einen offenen Ganztag.

Grundsätze

Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren. Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler insbesondere durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen und andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind. Stand: 01.06.2015 (BASS-Auszug) © Ritterbach Verlag 2 Die Nummern 4.2 bis 4.5 dieses Erlasses gelten nicht für die Sekundarstufe II.

 

Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag

Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen.

 

Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben

Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

– In der Primarstufe für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten,

für die Klassen 3 und 4 in 45 Minuten,

– in der Sekundarstufe I für die Klassen 5 bis 7 in 60 Minuten, für die Klassen 8 bis 10 in 75 Minuten.

 

Überprüfung, Benotung und Anerkennung von Hausaufgaben

Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung.

 

Erlass Hausaufgaben