Informationen weiterführende Schule

Jens Brauhardt

Liebe Eltern,

wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten in den weiterführenden Schulen. Weiterführende Schulen sind die Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Die Anmeldung an eine der weiterführenden Schulen erfolgt nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der vierten Klasse in den Grundschulen.

Welche Schulform ist für mein Kind die richtige?

Aufgrund der großen Nachfrage im letzten Jahr finden neben den Veranstaltungen an Grundschulen zwei zusätzliche zentrale Informationsabende statt. Eingeladen sind alle Eltern von Kindern, die aktuell die 4. Klasse einer Kölner Grundschule besuchen:

Dienstag, 14. November 2017, 17:30 bis 19:30 Uhr im Rathaussaal Porz

Anmeldezeitraum

Für das Schuljahr 2018/2019 gelten für die städtischen Schulen diese Anmeldezeiten:

  • Gesamtschulen: Freitag, 2. Februar bis Freitag, 9. Februar 2018
  • Hauptschulen: Montag, 26. Februar bis Freitag, 2. März 2018
  • Realschulen: Montag, 26. Februar bis Freitag, 2. März 2018
  • Gymnasien: Montag, 26. Februar bis Freitag, 2. März 2018

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der Schulen während der Karnevalstage 2018 von Weiberfastnacht Donnerstag, 8. Februar bis Aschermittwoch, 14. Februar 2018.

Empfehlung der Schulform

Grundsätzlich wählen die Eltern die weiterführende Schule ihres Kindes aus.

Da Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung des Kindes durchaus unterschiedlich beurteilen, sieht das Übergangsverfahren folgende Regelung vor:

Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung der Schülerin oder des Schülers geeignet erscheint. Diese Empfehlung hat jedoch seit dem Schuljahr 2011/2012 keine verbindliche Wirkung mehr. Die Eltern sollten aber die Empfehlung der Schule bei Ihrer Entscheidung mit einbeziehen.

Die Wahl der weiterführenden Schule sollte sich in erster Linie daran orientieren, welche Schulform

  • die Begabungen
  • die Lern- und Leistungsfähigkeit sowie
  • die Neigungen und Interessen

Ihres Kindes am besten unterstützt. So kann Ihr Kind auch in Zukunft erfolgreich mitarbeiten.

Beratung vor der Entscheidung

Beratung erhalten Sie in den Klassenpflegschaftsversammlungen durch die Leitung der Grundschuleoder an den Elternsprechtagen. Termine hierzu geben die Schulleitungen rechtzeitig bekannt.

Auch der Schulpsycholgische Dienst bietet Informationsveranstaltungen in einzelnen Grundschulen an. Termine erfahren Sie in der Schule oder beim Schulpsycholgischen Dienst.

Sie können sich auch persönlich beim Schulpsychologischen Dienst beraten lassen.

Informationsveranstaltung Übergang in die weiterführende SchuleKontakt Schulpsychologischer Dienst

Informationsveranstaltungen – Tage der offenen Tür

Bei Informationsveranstaltungen und an Tagen der offenen Tür an den Kölner weiterführenden Schulen erhalten Sie einen konkreten Eindruck von der jeweiligen Schule, dem Schulprogramm und der Atmosphäre. Nutzen Sie diese Möglichkeit als Hilfe für Ihre Entscheidung.

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung

Anmeldeschein
Jedes Kind erhält mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse einen Anmeldeschein für eine weiterführende Schule. Auf dem Anmeldeschein ist die „Schulformempfehlung“ vermerkt, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen sollte. Eine schriftliche Begründung für die Empfehlung wird ebenfalls ausgehändigt. Vorausgegangen sind Elternversammlungen und die Einzelberatung der Eltern.

Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Anmeldung:

  • den Anmeldeschein
  • eine Kopie des Halbjahreszeugnis der Klasse 4
  • die Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform.

Bei der persönlichen Anmeldung an der als Erstwunsch angegebenen Schule können Sie einen Zweitwunsch für eine weitere Schule vermerken lassen.

Wo müssen die Unterlagen abgegeben werden?
Im Sekretariat der weiterführenden Schule können Sie die Unterlagen montags bis freitags zwischen 9 und 13 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung während der angegebenen Anmeldezeiten abgeben.

Anmeldung auswärtiger Kinder
Kinder, die derzeit keine Kölner Grundschule besuchen, aber künftig in Köln auf eine weiterführende Schule gehen sollen, können ebenfalls in den Sekretariaten der jeweils gewünschten Schule angemeldet werden. Bringen Sie dazu bitte zusätzlich das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.

Anmeldeverfahren und Aufnahme

Die Schulverwaltung unterstützt das Anmelde- und das Aufnahmeverfahren elektronisch, damit jedes Kind nur an einer Schule angemeldet wird.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran (§ 1 Absatz 2 APO-S I):

  1. Geschwisterkinder
  2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache
  4. in Gesamtschulen und in den Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
  5. Schulwege
  6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
  7. Losverfahren

Informationen zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I)

 Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass an den Gesamtschulen viele Schülerinnen und Schüler aufgrund hoher Anmeldezahlen nicht aufgenommen werden können. Wenn Sie Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden möchten, geben Sie eine andere Schulform als Zweitwunsch an. Die Ablehnung für die Aufnahme in die Gesamtschule versenden die Schulen unmittelbar nachdem die Schulleitung die Entscheidung getroffen hat. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind in einer anderen Schulform anzumelden.

Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I

Falls Sie in der Sekundarstufe I Gemeinsames Lernen für Ihr Kind wünschen, ist der Übergang folgendermaßen geregelt:

Information

Grund- und Förderschulen informieren im 4. Schuljahr über die Fortführung der sonderpädagogischen Förderung.

Antrag

Die Eltern stellen über die bisher besuchte Grundschule oder Förderschule bis zum 30. November 2017 einen entsprechenden Antrag bei der Schulaufsicht. Die Formulare liegen in allen Schulen vor.

Anmeldung

Vor dem Anmeldezeitraum informiert das Schulamt die Eltern über die nächstgelegene weiterführende Schulen mit Gemeinsamen Lernen. Es wird empfohlen, das Kind an einer dieser Schulen anzumelden.

Während der Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen melden Sie Ihr Kind an der gewünschten Schule an. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:

  • Elternbenachrichtigung
  • Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen
  • Halbjahreszeugnis
  • kommunaler Anmeldeschein

Alle weiterführenden Schulen nehmen die Anmeldung entgegen.

Aufnahme

Schulaufsicht und Schulträger legen die Aufnahmekapazität der Schule fest. Nach dem Anmeldezeitraum informieren die Schulen die Eltern über die Aufnahmeentscheidung. Im Fall einer Ablehnung durch eine Gesamtschule ist es wichtig, dass die Eltern ihr Kind danach an einer Hauptschule, Realschule oder an einem Gymnasium anmelden.

Beratung für Eltern

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