Entscheidungskriterien über Aufnahme an Gymnasium/ Realschule/HS / Gesamtschule

Sind mehr Anmeldungen als Schulplätze vorhanden, legen die Schulen in Eigenverantwortung die Aufnahmekriterien und deren Reihenfolge fest. Die Kriterien müssen den Vorgaben aus der „Prüfungsordnung SEK I“  entsprechen.

Ausschnitt aus der „Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I“

§ 1 Aufnahme

Abschnitt 2:

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:

  • 1. Geschwisterkinder,
  • 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
  • 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache,
  • 4. in Gesamtschulen und in Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität),
  • 5. Schulwege,
  • 6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
  • 7. Losverfahren. /Die Nummern 5 und 6 dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler angemeldet worden sind, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können“Zum Erlass“

Zum vollständigen Erlass gelangen Sie hier.

Schuleigene Reihenfolge

Die Reihenfolge 1-7 ist keine festgelegte Reihenfolge, sondern nur eine Auswahlmöglichkeit für die weiterführenden Schulen! Manche Schulen losen die Plätze aus, viele Gesamtschulen bilden Leistungsgruppen (nach Kriterium Nr.4) .

Die Schulen legen die Reihenfolge der Punkte 1-7 selber fest! Bitte erfragen Sie, welches Kriterium in den von ihnen bevorzugten Schulen an erster Stelle steht.

 

Reihenfolge der Aufnahmekriterien an folgenden Schulen

Stadtgymnasium

Das Stadtgymnasium hat folgende Reihenfolge gewählt:

1.) Geschwisterkinder

2.) Losverfahren

 

Lise Meitner Gesamtschule

1.) Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)

Es wird ein Notenmittelwert aus folgenden Fächern ermitelt:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Sachunterricht
  • Englisch
  • Es werden dann eine bestimmte Anzahl von Schülern in die „Leistungsgruppe 1“  (Notenwerte 1,0- 2,1) und eine bestimmte Anzahl von Schülern in der „Leistungsgruppe 2“ (Notenwerte 2,2, – ca. 3,8)  aufgenommen.

Schüler des „Gemeinsamen Lernens“ fallen nicht unter diese Auswahl!

 

Max Planck Realschule

  • Geschwisterkinder
  • Jungen/ Mädchen Relation und Wohnortnähe

 

Alle Angaben sind ausdrücklich ohne Gewähr, bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige weiterführende Schule.