Schulbrief Nr.1 Schulstart 2020/2021

Liebe Eltern der GGS Don Bosco, 

in wenigen Tagen beginnt das Schuljahr 2020/2021 – wie auch das letzte Schuljahr wird es unter den gegebenen Bedingungen ein besonderes Schuljahr werden. Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen zum Schulstart der Klassen 2-4. Zur Einschulung erfolgt zeitnah eine gesonderte Information. 

Nachdem seit Mitte Juni der Regelbetrieb an den Grundschulen mit Unterricht im Klassenverband in allen vier Jahrgangsstufen unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen – Abstand, wenn möglich / Händewaschen / Atemschutz (Mund-Nase-Bedeckung) – wieder aufgenommen worden ist, ist es auch im kommenden Schuljahr 2020/21 Ziel der Landesregierung, unter Beachtung des Infektionsschutzgeschehens wieder einen Regelbetrieb als Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Maßgeblich für den Präsenzunterricht an den Grundschulen sind auch im kommenden Schuljahr die Bildung konstanter Lerngruppen und die Vermeidung von Durchmischungen im Schulalltag.

Das bedeutet weiterhin für unseren Schulalltag:

  • Klassenverbände verbringen ihre Unterrichtszeit gemeinsam im Klassenraum
  • Fachunterricht (z.B. Sport, Englisch) kann in konstanten Lerngruppen stattfinden
  • Unterrichts- und Pausenzeiten der Jahrgänge sind zueinander zeitversetzt bzw. räumlich getrennt.

 In der erste Schulwoche vom 12. – 14.08.2020 gelten folgende Regelungen:

Unterrichts- und Pausenzeiten

Klassen 1 + 3, VK 2 + 4
Unterrichtsblock 1 8:05 – 9:35 Uhr 8:20 – 9:50 Uhr
Pause 9:35 – 9:50 Uhr Hofpause 9:50 – 10:00 Uhr Frühstück
9:50 – 10:00 Uhr Frühstück 10:00 – 10:15 Uhr Hofpause
Unterrichtsblock 2 10:00 – 11:30 Uhr 10:15 – 11:45 Uhr

Wege, Toilettennutzung, Pausenhöfe

Regelungen Gebäude A 

Klassenraum 3a, 3b, 4a, 4b, VK 3c, 3d, 4c, 4d 1d
Eingang Schulbeginn Haupteingang Wiese Seiteneingang Schulgarten Haupteingang Wiese

 Regelungen Gebäude B 

Klassenraum 1a, 1b, 2a. 2b 1c, 2c, 2d
Eingang Eingang Verwaltung Notausgang OGS

In der ersten Schulwoche erhalten die Kinder einen Stundenplan für die folgenden Wochen.

Die nachfolgenden Punkte helfen weiterhin dabei, den Wiedereinstieg in den Regelbetrieb nach den Sommerferien umzusetzen:

  • Bitte schicken Sie Ihr Kind nur vollständig gesund in die Schule. Unabhängig von der Art der Erkrankung können Kinder, die nicht vollständig gesund sind, nicht unterrichtet oder betreut werden!
  • Die Kinder betreten und verlassen alleine den inneren Schulhof und das Schulgebäude. Eltern, die ihr Kind morgens auf dem Schulweg begleiten, verabschieden sich auf dem Außenschulhof.
  • Beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes, auch auf dem Außenschulhof sowie im Schulgebäude müssen die Kinder und Eltern ihre Mund-Nase-Bedeckung (Schutzmaske) tragen.  

       Ohne Schutzmaske kann Ihr Kind die Schule nicht besuchen!

  • Die Kinder kommen bitte pünktlich zum Unterrichtsbeginn und ausschließlich zu dieser Zeit. Sie gehen direkt in ihren Klassenraum über die gewohnten Eingänge.
  • Wenn Sie Ihr Kind abholen, warten Sie bitte zur vorgegebenen Abholzeit mit gebotenem Abstand auf dem Außenschulhof oder aber noch besser am Schultor.
  • Im Schulgebäude und auf dem Schulhof achten alle weiterhin auf die 1,5 m – Abstandsregel, bei Bedarf tragen alle ihre Schutzmasken.
  • Weiterhin gelten die Hygieneregeln: regelmäßiges Händewaschen (vor dem Unterricht, nach dem Toilettengang, vor dem Frühstück, …) sowie Husten und Niesen in die Armbeuge.
  • Damit der Wiedereinstieg in den Regelbetrieb in der Schule gelingt, ist es wichtig, dass alle die vorgegebenen Maßnahmen so verantwortungsvoll wie bisher umsetzen. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind auch weiterhin dabei!

Auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jens Brauhardt

Rektor – GGS Don Bosco

 

 

 

Schulbrief Nr.6 – Schuljahresende+Zeugnisse+Wiederbeginn+Einschulung+Danke

Liebe Eltern der GGS Don-Bosco,

in wenigen Tagen beginnen die Sommerferien. Leider wissen wir noch nicht konkret, wie in Zeiten der  Corona-Krise die Beschulung nach den Ferien für Ihre Kinder aussehen kann, darf und wird.

Für alle folgenden Punkte gilt: Sobald es Neuerungen von der Stadt Köln oder dem Ministerium für Schule und Bildung gibt, welche die GGS Don Bosco betreffen, erhalten hierzu auch in den Ferien die Informationen über die Schulapp und die Homepage.

 

Stundenplan am letzten Schultag und Zeugnisausgabe

Die Kinder erhalten in dieser Woche ihre Zeugnisse. Die Zeugnisse für die Jahrgänge 1 – 3 werden am Donnerstag, 25.06.2020, ausgegeben, die des Jahrgangs 4 am Freitag, 26.06.2020. Bei Fragen zum Zeugnis wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Klassenleitungen.  Am letzten Schultag findet der Unterricht zu den zur Zeit geltenden versetzten Unterrichtszeiten statt. Die Kinder haben wie in der gesamten Woche vier Stunden Unterricht. Die OGS ist geöffnet.

 

Abschied der 4. Klassen

In der Zeit vor den Ferien ist es uns leider nicht erlaubt, Schulveranstaltungen wie Schulfest, Verabschiedungen u.a. wie sonst durchzuführen. Zwar sind Veranstaltungen in bestimmten Größenordnungen theoretisch möglich, allerdings sind damit umfangreiche Hygienevorschriften und Einschränkungen verbunden, die für eine Grundschule nicht realistisch umsetzbar wären. Wir werden für die 4. Klassen jedoch eine unter den gegebenen Umständen würdige Abschiedsfeier nur mit den Kindern veranstalten.

 

Wiederbeginn des Unterrichts

Wahrscheinlich startet der Unterrichtet für alle Kinder der jetzigen Stufen 1 bis 3 am Mittwoch, dem 12.8.2020. Wie und in welcher Form ist derzeit noch unklar und wird auch von den weiteren Entwicklungen bezüglich der Pandemie abhängig sein. Ob und wann nach den Ferien Elternabende stattfinden, ist noch unklar.

 

Einschulung

Die Einschulung für die kommenden Erstklässler ist voraussichtlich am Donnerstag, dem 13. August 2020. Ob  es an diesem Tag – wie in den Jahren davor – einen Wortgottesdienst und eine Einschulungsfeier mit allen Kindern und Eltern oder im jeweiligen Klassenverband gibt, ist noch nicht geklärt. Auch hierzu warten wir auf weitere Instruktionen des Ministeriums.

 

Danke

Wir danken allen Eltern wirklich sehr für Ihren außerordentlichen Einsatz in dieser so schweren Zeit und Ihr Vertrauen in unsere Schule und die stets gute Zusammenarbeit und das Verständnis in den letzten Monaten.  Es war nicht immer leicht für uns alle und wir wissen Ihr Engagement und Ihre Fürsorge sehr zu schätzen. Besonders an alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden, die Schulpflegschaft und Ihre Vorsitzende Frau Jung und den Förderverein unter dem Vorsitz von Frau Göbel ein ganz ein herzliches Dankeschön für die tolle Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterrichtszeiten ab dem 15. Juni – Übersichtstabelle

Liebe Eltern,
hier die Unterrichtszeiten ab dem 15.Juni in einer Übersicht. Die Klassen haben aus Gründen der Hygienevorschriften zu unterschiedlichen Uhrzeiten Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende. Der Menüpunkt „Stundenpläne /Uhrsymbol“ in der Schulapp wird zeitnah für Ihre Klasse angepasst.

Unterrichts- und Pausenzeiten (ab dem 15.Juni)

Die Pausen werden zeitlich und räumlich getrennt unter Aufsicht der KlassenlehrerIn abgehalten.

Klassen 1a + 1c

2a + 2c

VK

1b + 1d

2b + 2d

3a + 3c

4a + 4c

3b + 3d

4b + 4d

Unterrichtsblock 1 8:05 – 9:35 Uhr 8:20 – 9:50 Uhr 8:55 – 10:25 Uhr 9:10 – 10:40 Uhr​
Pause 9:35 – 9:50 Uhr

Hof

9:50 – 10:00 Uhr Frühstück 10:25 – 10:40 Uhr Hof 10:40 – 10:50 Frühstück
9:50 – 10:00 Uhr Frühstück 10:00 – 10:15 Uhr Hof 10:40 – 10:50 Uhr Frühstück 10:50 – 11:05 Uhr Hof
Unterrichtsblock 2 10:00 – 11:30 Uhr 10:15 – 11:45 Uhr 10:50 – 12:20 Uhr 11:05 – 12:35 Uhr

Eingänge – bleibe wie bisher!

Regelungen Gebäude A

Klassen-/ Gruppenraum 2a, 3a, VK 2b, 3b 2c,3c, Maulwurf 2d, 3d, Eulenraum 4d
Eingang Schulbeginn Haupteingang Wiese Haupteingang Wiese Seiteneingang Schulgarten Seiteneingang Schulgarten Haupteingang Wiese

 Regelungen Gebäude B

Klassen-/ Gruppenraum 1a, 4a, 1b, 4b 1c, 4c  1d
Eingang Eingang Verwaltung Eingang Verwaltung Notausgang OGS Notausgang OGS

 

Schule öffnet wieder täglich für alle -eingeschränkt- ab dem 15. Juni – Notbetreuung ab 15. Juni beendet

Liebe Eltern,

folgende Nachricht haben wir vom Ministerium erhalten. Wir werden Sie in den nächsten Tagen über die konkrete Umsetzung an der GGS Don Bosco informieren. Wir weisen schon jetzt darauf hin,dass auch nach dem 15. Juni weiterhin gestaffelte Schulanfangszeiten und ein zeitlich eingeschränkter Stundenplan gelten werden.

++GGS Don Bosco++

Schulmail: Veränderung ab dem 15.Juni

OGS ab dem 15.06. – Bitte um Rückmeldung

Sehr geehrte OGS Eltern,

ebenso wie die Schule, wird auch die OGS ab dem 15.6.2020 wieder geöffnet sein.

Trotz einiger Lockerungen wird es auch immer noch Beschränkungen geben.

So werden die OGS Mitarbeiter nach Schulschluss zu den Kindern in die Klassen kommen, da die Kinder auch während der OGS-Betreuungszeit im Klassenverband betreut werden müssen. Es darf keine Vermischung stattfinden. Das Lehrerkollegium wird uns bei auftretenden Engpässen unterstützen, soweit dies möglich ist.

Um gut und sicher im Sinne Ihrer Kinder planen zu können, dies gilt auch für das Mittagessen, ist eine Rückmeldung von Ihnen an uns sehr wichtig.

Die Eltern deren Kinder schon jetzt die Notbetreuung besuchen, müssen keine Rückmeldung geben.

Alle anderen Eltern informieren uns bitte per Mail (ogs.humboldtstrasse@invia-koeln.de) oder telefonisch (02203-20299847) bis Dienstagmittag, falls Ihre Kinder die Betreuung vom 15. – 26.6.2020 in Anspruch nehmen werden.

Email an die OGS

 Mit freundlichen Grüßen

i. A.

B. Fromm

(Koordinatorin OGS „Drachenhöhle“)

Schulbrief Büchergeld & Versetzung

Liebe Eltern der GGS Don Bosco,

in diesem Schuljahr verläuft auf Grund der Corona – Epidemie vieles anders als gewohnt. Nichtsdestotrotz müssen wir bereits für das kommende Schuljahr planen, in der Hoffnung, dass dann wieder Normalität einkehrt. Deshalb sammeln wir, wie in den Schuljahren zuvor auch, in den letzten Schulwochen das Büchergeld ein. Hierzu gelten folgende organisatorische und gesetzliche Regeln:

a.) Büchergeld

  • Die KlassenlehrerInnen sammeln das Büchergeld ein. Alle Eltern der Schuljahre 1- 3 bezahlen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil des Büchergeldes (12 Euro Büchergeld + 8 Euro Kopierkosten/ Schulkonferenzbeschluss). Bitte geben Sie Ihrem Kind am nächsten Unterrichtstag die 20 Euro für die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer mit. (Beschrifteter Umschlag)
  • Empfänger/innen von Sozialleistungen wie Hartz IV etc. können mit Bescheinigung von dem Eigenanteil von 12 € befreit werden (Bescheid bitte zwingend bei der Klassenlehrerin abgeben). Die verbleibenden 8 € für Kopiergeld und Sonstiges bitten wir die Betreffenden trotzdem zu bezahlen.

Sollten Sie eine Quittung für das Büchergeld benötige, schreiben Sie dies bitte auf den Umschlag, in dem Sie das Geld der Klassenleitung zukommen lassen.

b.) Versetzung & Verbleib

  • Folgende Regelung bzgl. der Versetzung ist bereits jetzt bekannt: Es wird in diesem Schuljahr kein „sitzenbleiben“ geben, d.h. alle Kinder können auf Wunsch der Eltern versetzt werden. Die Lehrkräfte beraten jedoch bzgl. der Perspektiven, die sich aus der Entscheidung der Eltern ergeben. In einigen Fällen werden die Klassenleitungen Sie ggf. dahingehend beraten, einen freiwilligen Verbleib zu beantragen. Diesem Antrag der Eltern ist stattzugeben. Bitte gehen Sie mit der Beratung durch die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer verantwortungsbewusst um. Sobald wir nähere Informationen zum Thema Schuljahresende, Zeugnis und Weiterarbeit im nächsten Schuljahr haben, geben wir Ihnen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.  Jens Brauhardt (Rektor GGS Don Bosco)

Brief als PDF:

Schulbrief Nr. 4 LFG und Versetzung

 

Beurlaubung / Krankmeldungen im Zusammenhang mit Corona

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung hat folgende Regelungen bzgl. Beurlaubung im Zusammenhang mit Corona festgelegt.

Man unterscheidet im Vorgehen:

a.) wenn ein Kind selbst eine Vorerkrankung hat: Es ist kein Attest notwendig, eine schriftliche Erklärung der Eltern muss im Sekretariat eingereicht werden.

b.) ein Familienmitglied zur Risikogruppe zählt:  Ein ärztliches Attest über die Vorerkrankung des Familienmitglieds ist Pflicht und eine schriftliche Erklärung der Eltern muss im Sekretariat abgegeben werden.

Hier der erläuternde Abschnitt der Homepage des Ministeriums:

Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Vorerkrankte und Risikogruppe in der Familie

Wie werden vorerkrankte und zur Risikogruppe gehörende (Groß-)Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor Corona geschützt?

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) zu versehen.

Die Beurlaubung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerin oder des Schülers ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken. Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen. Mit Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen wird auf die Ausführungen in der 15. Schulmail vom 18.04.2020 verwiesen.

(Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html )

 

 

 

Cororna Stundenplan VK/Fuchsklasse

Klasse Fuchsklasse – VK

 An folgenden Tagen erscheinen die Kinder der Fuchsklasse bitte in der Schule:

Dienstag, 12.05.2020
Dienstag, 19.05.2020
Dienstag, 26.05.2020
Dienstag, 09.06.2020
Dienstag, 16.06.2020
Dienstag, 23.06.2020

Unterrichtszeiten

Der Unterricht der Fuchsklasse findet an diesen Tagen von 08:05 – 11:30 Uhr statt!

Eingang:

Die Fuchsklasse darf nur folgenden Eingang nutzen:

Haupteingang Wiese

OGS / Notbetreuung

Wenn ihr Kind bei der OGS regulär angemeldet ist, darf es an diesem Tag zur OGS gehen. Ebenso, wenn es bei der Notbetreuung angemeldet ist.

Sollte Ihr Kind bei der OGS angemeldet sein und Sie wollen, dass es trotzdem nicht in die OGS geht, melden Sie sich bitte bei Frau Fromm.

Corona Stundenplan Stufe 1

Klasse 1a

Unterrichtszeiten

Der Unterricht der 1 a findet nur am 14.08.2020 – dem ersten längeren Schultag (freitags) nach der Einschulung von 08:05 – 11:30 Uhr statt!

WICHTIG: In den Wochen danach haben die Kinder Unterricht nach Stundenplan. Wenn Ihr Kind vier Stunden hat, beginnt dieser um 8.05 Uhr und endet um 11.30 Uhr. Wenn Ihr Kind fünf Stunde Unterricht hat, endet dieser um 12.40 Uhr. Überprüfen Sie täglich auf dem Stundenplan, wie viele Stunden Ihr Kind an dem jeweiligen Schultag hat.

Eingang:

Die Klasse 1 a darf nur folgenden Eingang nutzen:

Eingang Verwaltung

OGS 

Wenn Ihr Kind in die OGS geht, müssen Sie mit der OGS die Abholzeit verabreden. Die OGS Kinder können am Verwaltungseingang abholt (siehe Foto unten) werden.



Klasse 1b

Unterrichtszeiten

Der Unterricht der 1 a findet nur am 14.08.2020 – dem ersten längeren Schultag (freitags) nach der Einschulung von 08:05 – 11:30 Uhr statt!

WICHTIG: In den Wochen danach haben die Kinder Unterricht nach Stundenplan. Wenn Ihr Kind vier Stunden hat, beginnt dieser um 8.05 Uhr und endet um 11.30 Uhr. Wenn Ihr Kind fünf Stunde Unterricht hat, endet dieser um 12.40 Uhr. Überprüfen Sie täglich auf dem Stundenplan, wie viele Stunden Ihr Kind an dem jeweiligen Schultag hat.

Die Klasse 1 b darf nur folgenden Eingang nutzen:

Eingang Verwaltung

OGS 

Wenn Ihr Kind in die OGS geht, müssen Sie mit der OGS die Abholzeit verabreden. Die OGS Kinder können am Verwaltungseingang abholt (siehe Foto unten) werden.

Klasse 1c

Unterrichtszeiten

Der Unterricht der 1 a findet nur am 14.08.2020 – dem ersten längeren Schultag (freitags) nach der Einschulung von 08:05 – 11:30 Uhr statt!

WICHTIG: In den Wochen danach haben die Kinder Unterricht nach Stundenplan. Wenn Ihr Kind vier Stunden hat, beginnt dieser um 8.05 Uhr und endet um 11.30 Uhr. Wenn Ihr Kind fünf Stunde Unterricht hat, endet dieser um 12.40 Uhr. Überprüfen Sie täglich auf dem Stundenplan, wie viele Stunden Ihr Kind an dem jeweiligen Schultag hat.

Eingang:

Die Klasse 1 c darf nur folgenden Eingang nutzen:

Notausgang OGS – über den Innenschulhof am Übergang zur Realschule

OGS 

Wenn Ihr Kind in die OGS geht, müssen Sie mit der OGS die Abholzeit verabreden. Die OGS Kinder können am Verwaltungseingang abholt (siehe Foto unten) werden.



Klasse 1d

Unterrichtszeiten

Der Unterricht der 1 a findet nur am 14.08.2020 – dem ersten längeren Schultag (freitags) nach der Einschulung von 08:05 – 11:30 Uhr statt!

WICHTIG: In den Wochen danach haben die Kinder Unterricht nach Stundenplan. Wenn Ihr Kind vier Stunden hat, beginnt dieser um 8.05 Uhr und endet um 11.30 Uhr. Wenn Ihr Kind fünf Stunde Unterricht hat, endet dieser um 12.40 Uhr. Überprüfen Sie täglich auf dem Stundenplan, wie viele Stunden Ihr Kind an dem jeweiligen Schultag hat.

Eingang:

Die Klasse 1 d darf nur folgenden Eingang nutzen:

Haupteingang Wiese

OGS 

Wenn Ihr Kind in die OGS geht, müssen Sie mit der OGS die Abholzeit verabreden. Die OGS Kinder können am Verwaltungseingang abholt (siehe Foto unten) werden.