Beurlaubung / Krankmeldungen im Zusammenhang mit Corona

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung hat folgende Regelungen bzgl. Beurlaubung im Zusammenhang mit Corona festgelegt.

Man unterscheidet im Vorgehen:

a.) wenn ein Kind selbst eine Vorerkrankung hat: Es ist kein Attest notwendig, eine schriftliche Erklärung der Eltern muss im Sekretariat eingereicht werden.

b.) ein Familienmitglied zur Risikogruppe zählt:  Ein ärztliches Attest über die Vorerkrankung des Familienmitglieds ist Pflicht und eine schriftliche Erklärung der Eltern muss im Sekretariat abgegeben werden.

Hier der erläuternde Abschnitt der Homepage des Ministeriums:

Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Vorerkrankte und Risikogruppe in der Familie

Wie werden vorerkrankte und zur Risikogruppe gehörende (Groß-)Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor Corona geschützt?

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) zu versehen.

Die Beurlaubung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerin oder des Schülers ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken. Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen. Mit Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen wird auf die Ausführungen in der 15. Schulmail vom 18.04.2020 verwiesen.

(Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html )

 

 

 

Unterricht im rollierenden System ab dem 11. Mai für alle Klassen

Liebe Eltern,

wie Sie unseren Nachrichten auf Homepage und Schulapp entnehmen konnten, hat das Ministerium für Schule und Bildung ab dem 11. Mai den Unterrichtsbeginn für alle Klassen in einem rollierenden System festgelegt.

Das bedeutet an der GGS Don Bosco: Jeden Tag kommen im täglichen Wechsel nur bestimmte Klassenstufen in die Schule. Ihr Kind hat in der Regel einmal die Woche Präsenzunterricht, die anderen Tage erfolgt  das „Lernen auf Distanz“, z.B. über das Padlet.

Wir haben heute noch einmal Rücksprache mit der Schulaufsicht gehalten und eine Verbesserung der Organisation ab dem 11. Mai erreicht. Der Unterricht wird ab Montag wird wie folgt organisiert:

  • Jede Klasse wird in zwei 12er-Gruppen eingeteilt. (Gruppe „rot“ und „blau“)
  • In welche Gruppe (rot/blau) ihr Kind geht, wird von der Klassenleitung bestimmt und zeitnah kommuniziert.
  • Jede Gruppe wird im gewohnten Klassenraum unterrichtet. Die Viertklässler müssen ab Montag nicht mehr in fremde Klassenräume!
  • Jede Klasse wird in beiden Teilgruppen (rot/blau) durch dieselbe Lehrkraft, möglichst die Klassenleitung, unterrichtet.
  • Darf die Klassenleitung nicht unterrichten (Risikogruppe u.a.), betreut sie das „Lernen auf Distanz“ und organisiert Unterrichtsinhalte in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft.
  • Die Gruppen nutzen unterschiedliche Räume, Pausenhöfe, Toiletten, Schulhöfe, Ein- und Ausgänge sowie Wege.
  • Die Unterrichtszeiten sind je nach Klasse zeitversetzt.

Sollte Ihr Kind oder ein Mitglied der Familie zur Risikogruppe gehören, melden Sie sich bitte umgehend mit Attest bei der Klassenleitung.

Folgende Unterrichtszeiten sind vorgesehen für die Klassen:

Unterrichtsplanung bis zu den Sommerferien

Präsenztage

Plan als PDF: Präsenztage Corona

Zeiten

Folgende Zeiten sind für die Klassen festgelegt

Klassen a + c b + d
Unterrichtsblock 1 8:05 – 9:35 Uhr 8:20 – 9:50 Uhr
Pause 9:35 – 9:50 Uhr Hof 9:50 – 10:00 Uhr Frühstück
9:50 – 10:00 Uhr Frühstück 10:00 – 10:15 Uhr Hof
Unterrichtsblock 2 10:00 – 11:30 Uhr 10:15 – 11:45 Uhr

Eingänge

Folgende Eingänge sind für die Klassen festgelegt. Wichtig: Ihr Kind sollte dringend seinen Eingang benennen können.

Regelungen Gebäude A

 

Klassen-/ Gruppenraum 2a, 3a, VK 2b, 3b 2c,3c, Maulwurf 2d, 3d, Eulenraum 4d
Eingang Schulbeginn Haupteingang Wiese Haupteingang Wiese Seiteneingang Schulgarten Seiteneingang Schulgarten Haupteingang Wiese

 

Regelungen Gebäude B

 

Klassen-/ Gruppenraum 1a, 4a, 1b, 4b 1c, 4c  1d
Eingang Eingang Verwaltung Eingang Verwaltung Notausgang OGS Notausgang OGS

 

Das Schultor zum Wendehammer/Einsteinstraße wird geöffnet bleiben. Bitte fahren Sie Ihre Kinder trotzdem nicht mit dem Auto in die Einsteinstraße – nur dann kann es geöffnet bleiben. Die Kinder gehen bitte direkt in ihren Klassenraum. Sie nehmen ihre Jacken mit in den Raum, auf die Nutzung von Hausschuhen wird verzichtet.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind über vollständiges und eigenes Material verfügt. Das Ausleihen von Stiften, Spitzer und anderen Gegenständen ist nicht möglich. In der Pause müssen die Kinder ebenfalls Abstand halten. Ihr Kind kann deshalb Spielzeug (kein elektronisches Spielzeug / keine Bälle) mitbringen, mit dem es sich alleine beschäftigen kann.

Sie können Ihre Kinder gerne mit Desinfektionsmittel ausstatten, besprechen Sie dann unbedingt den sachgerechten Umgang damit. Es besteht laut Schulministerium keine Maskenpflicht in Schulen, aber trotzdem empfiehlt die Stadt Köln den Kindern eine Maske als Grundausstattung. Auf den Wegen im Schulgebäude bitten wir darum, eine Maske zu tragen.

Wir haben zu den Punkten Desinfektion, Abstand u.a. ein umfangreiches Hygienekonzept für die GGS Don Bosco entwickelt, welches Sie hier einsehen können und das Sie bitte mit Ihrem Kind besprechen.

 

 

Umsetzung der Schulöffnung ab dem 07. Mai für die 4. Klassen

Liebe Eltern,

wie Sie unseren Nachrichten auf Homepage und Schulapp entnehmen konnten, hat das Ministerium für Schule und Bildung in der letzten Schulmail den Unterrichtsbeginn für die 4. Klassen auf den 07. Mai festgelegt.

Am Donnerstag und am Freitag kommen deshalb nur die 4. Klassen in die Schule. Für die Kinder der 4. Klassen, die einen OGS-Vertrag haben, ist die OGS geöffnet.  Die Kinder der anderen Stufen oder Kinder ohne OGS-Vertrag können bei Berechtigung die Notfallbetreuung beantragen.

Der Unterricht am Donnerstag und Freitag wird entsprechend der Angaben des Ministeriums wie folgt organisiert:

  • Jede Klasse wird in zwei 12er-Gruppen eingeteilt.
  • In welche Gruppe ihr Kind geht und welchen Raum die Gruppe nutzt, wird von der Klassenleitung bestimmt und zeitnah kommuniziert.
  • Jede Gruppe erhält ihren eigenen Raum und wird durch eine eigene Lehrkraft unterrichtet, welche aus Infektionsschutzgründen durch das Schulamt nicht wechseln darf. Die Klassenleitung plant für beide Gruppen, darf aber nur eine Gruppe unterrichten.
  • Die Gruppen nutzen unterschiedliche Räume, Toiletten, Schulhöfe, Ein- und Ausgänge sowie Wege.
  • Die eine Hälfte der Klasse wird z.B. im Klassenraum der 4a unterrichtet, die andere Hälfte im Raum der 3a (genauso 4c-3c, 4b-3b, 4d-3d).
  • Die Unterrichtszeiten sind je nach Klasse zeitversetzt.

Folgende Unterrichtszeiten sind vorgesehen für die Klassen:

 
Klassen 4a + 4c 4b + 4d
Unterrichtsblock 1 8:05 – 9:35 Uhr 8:20 – 9:50 Uhr
Pause 9:35 – 9:50 Uhr Hof 9:50 – 10:00 Uhr Frühstück
9:50 – 10:00 Uhr Frühstück 10:00 – 10:15 Uhr Hof
Unterrichtsblock 2 10:00 – 11:30 Uhr 10:15 – 11:45 Uhr
⇒ Anschließend OGS/Notbetreuung für die Berechtigten

 

Folgende Ein-/Ausgänge sind für die Gruppen vorgesehen. Ausschlaggebend ist immer der Raum, in dem Ihr Kind unterrichtet wird. Diesen wird Ihnen die Klassenleitung zeitnah mitteilen. Wir nutzen auch Türen, die normalerweise verschlossen bleiben. Beachten Sie dringend die Schilder an den Türen:

Klassen-/ Gruppenraum Gruppe im Raum 3a Gruppe im Raum 3b Gruppe im Raum 3c Gruppe im Raum 3d Gruppe im Raum 4d
Eingang Schulbeginn Haupteingang Wiese Haupteingang Wiese Seiteneingang Schulgarten

(Bonner Straße)

Seiteneingang Schulgarten

(Bonner Straße)

Haupteingang Wiese
Eingang Pause

 

Haupteingang Wiese Haupteingang Wiese Seiteneingang Innenhof Seiteneingang Innenhof Eingang Innenhof
Treppenhaus

 

großes Treppenhaus großes Treppenhaus kleines Treppenhaus kleines Treppenhaus großes Treppenhaus
Toilette während des Unterrichts

 

Behinderten-WC auf dem Flur Behinderten-WC auf dem Flur Behinderten-WC auf dem Flur Behinderten-WC auf dem Flur Behinderten-WC auf dem Flur
Toilette in der Pause

 

Turnhalle Turnhalle kleine Toiletten Innenhof große Toiletten Innenhof kleine Toiletten Innenhof
Pausenhof Wiese Wiese Innenhof

hinterer Teil

Innenhof

hinterer Teil

Innenhof

vorderer Teil

 

Regelungen Gebäude B

Klassen-/ Gruppenraum Gruppe im Raum  4a Gruppe im Raum  4b Gruppe im Raum  4c
Eingang Eingang Verwaltung

(gegenüber der Turnhalle)

Eingang Verwaltung

(gegenüber der Turnhalle)

Notausgang OGS

(Innenschulhof am Übergang zur Realschule)

Toilette während des Unterrichts

 

Toilette Eingang Geb. B Toilette Eingang Geb. B große Toiletten Innenhof
Toilette in der Pause

 

Toilette Eingang Geb. B Toilette Eingang Geb. B große Toiletten Innenhof
Pausenhof Bolzplatz Bolzplatz Innenhof

vorderer Teil

 

Das Schultor zum Wendehammer/Einsteinstraße wird geöffnet bleiben. Bitte fahren Sie Ihre Kinder trotzdem nicht mit dem Auto in die Einsteinstraße – nur dann kann es geöffnet bleiben. Die Kinder gehen bitte direkt in den ihnen zugewiesenen Klassenraum. Sie nehmen ihre Jacken mit in den Raum, auf die Nutzung von Hausschuhen wird verzichtet.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind über vollständiges und eigenes Material verfügt. Das Ausleihen von Stiften, Spitzer und anderen Gegenständen ist nicht möglich. In der Pause müssen die Kinder ebenfalls Abstand halten. Ihr Kind kann deshalb Spielzeug (nichts elektronisches / keine Bälle) mitbringen, mit dem es sich alleine beschäftigen kann.

 

Sie können Ihre Kinder gerne mit Desinfektionsmittel ausstatten, besprechen Sie dann unbedingt den sachgerechten Umgang damit. Es besteht laut Schulministerium keine Maskenpflicht in Schulen, aber trotzdem empfiehlt die Stadt Köln den Kindern eine Maske als Grundausstattung. Auf den Wegen im Schulgebäude bitten wir darum, eine Maske zu tragen.

Wir haben zu den Punkten Desinfektion, Abstand u.a. ein umfangreiches Hygienekonzept für die GGS Don Bosco entwickelt, welches Sie hier einsehen können.

Wie der Unterricht ab dem 11. Mai organisiert wird, beraten die Ministerpräsidenten am 06. Mai und werden dann die Schulen benachrichtigen. Sobald wir diese Angaben erhalten haben, informieren wir Sie über die weiteren Abläufe.

 

 

Schulbeginn am 07 Mai für die 4.Klassen

Liebe Eltern,

in Ergänzung zur Nachricht von heute möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Schulöffnung erst einmal nur Stufe 4 betrifft. Die Notbetreuung findet weiterhin statt.

Die Ministerin hat gerade verkündet, dass die Schulen in NRW ab dem 04. Mai zwar geöffnet werden, aber nur für Lehrkräfte zur Vororganisation. Der Unterricht für die 4. Klassen beginnt erst ab dem 07. Mai.

„Ab 4. Mai 2020 soll Gebauer zufolge die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vorbereitet werden. Damit sei Schulen und Schulleitungen ausreichend Vorlauf gegeben, um frühestens ab 7. Mai die Viertklässler und Abschlussjahrgänge für 2021 dann in die Klassen kommen zu lassen. Auch Kommunen und Gemeinden als Schulträger hätten damit weitere Tage Zeit, um die Schulen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes vorzubereiten. „Über die konkrete Ausgestaltung weiterer Schritte finden noch in dieser Woche Abstimmungsgespräche mit betroffenen Akteuren aus dem Bildungsbereich statt.“ Ab 4. Mai 2020 soll Gebauer zufolge die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vorbereitet werden. Damit sei Schulen und Schulleitungen ausreichend Vorlauf gegeben, um frühestens ab 7. Mai die Viertklässler und Abschlussjahrgänge für 2021 dann in die Klassen kommen zu lassen. Auch Kommunen und Gemeinden als Schulträger hätten damit weitere Tage Zeit, um die Schulen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes vorzubereiten. „Über die konkrete Ausgestaltung weiterer Schritte finden noch in dieser Woche Abstimmungsgespräche mit betroffenen Akteuren aus dem Bildungsbereich statt.““ (Quelle: https://www.ksta.de/region/corona-in-nrw-gebauer-kuendigt-rueckkehr-fuer-weitere-schulklassen-im-mai-an-36439428)

Die Kultusministerkonferenz hat heute einen Rahmenplan entwickelt, den die Minister am Donnerstag beraten, so dass wir erst Donnerstag Nachmittag eine Grundlage haben einen konkreten Stundenplan für die Stufe 4 festzulegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies voraussichtlich nicht direkt am Donnerstag Abend erfolgen kann, jedoch zeitnah.

⇒ Beachten Sie auch unsere Hygiene & Reinigungs- und Unterrichtskonzepte während der Corona Epidemie

++GGS Don Bosco++

Unterricht an der GGS Don Bosco – Corona

Liebe Eltern,

um die Öffnung der Schulen zu ermöglichen, vorerst nur für die 4.Klassen, haben wir auf die Corona-Pandemie abgestimmte pädagogische als auch hygienetechnische Konzepte zur Unterrichtsgestaltung entwickelt. Diese werden ggf. entsprechend der Vorgaben durch das Ministerium für Schule und Bildung angepasst, wenn die Situation es erfordert.

Stundenplan

Zur konkreten zeitlichen Einteilung des Unterrichts, dem Stundenplan, haben wir ein Modell entwickelt. Allerdings fehlen uns hierzu noch genauere Angaben des Ministeriums, die für diese Woche in der ausstehenden 17. Schulmail angekündigt sind. Wir werden dort erfahren, wie viele Stunden und in welchen Fächern genau die Kinder unterrichtet werden sollen und ob die OGS in Teilen wieder geöffnet hat oder nicht. Aus den Emails des Ministeriums geht jedoch bereits hervor, dass die Öffnung der Schulen behutsam und auch nur schrittweise, ggf. tagesweise erfolgen wird, d.h. nicht in dem zeitlichen Umfang wie vor der Schließung. (Vgl. Meldung im KSTA vom 28.04) ) Wir werden Sie umgehend über Neuigkeiten informieren und diese hier veröffentlichen.

Pädagogisches und organisatorisches Konzept zur Unterrichtsgestaltung

Klasseneinrichtung

  • Tische stehen so, dass die Kinder zueinander einen Mindestabstand von 1,50 Meter von ihrem Sitzplatz aus haben.
  • Es gibt vorgegebene Gänge und Wege, die besprochen und ggf. gekennzeichnet sind, die das jeweilige Kind zu seinem Platz, zum Waschbecken und zurück, sowie aus der Klasse nutzen soll und darf. 
  • Das Material ist so in der Klasse organisiert, dass nicht mehrere Kinder sich Material gleichzeitig oder über die Tage verteilt teilen müssen (z.B. Scheren, Kleber). Die Kinder sollen möglichst ihre eigenen Materialien benutzen und am Platz haben.
  • Werden Lehrmaterialien/Medien, wie z.B. die IPads, genutzt, die zwangsläufig mit anderen geteilt werden, müssen sie nach Benutzung gereinigt werden.

Klassenregeln zur Hygiene

  • Die Kinder betreten in Abständen das Klassenzimmer.
  • Die Kinder waschen sich nach dem Betreten der Klasse die Hände und gehen dann auf vorgegebenen Wegen zu ihrem Platz.
  • Die Kinder bleiben, wenn irgendwie möglich, auf ihren Plätzen sitzen. Sie  dürfen den Sitzplatz nur nach vorheriger Anmeldung und Erlaubnis durch die Lehrkraft verlassen.
  • Die Bewegung in der Klasse ist auf ein Minimum zu reduzieren. Der kürzeste und sicherste Weg wird geübt und vorgegeben. Umwege durch die Klasse, z.B. zum Sitznachbarn, um etwas auszuleihen, sind nicht erlaubt.
  • Die Kinder nutzen nur ihr eigenes Material, welches sich möglichst am Platz befindet. (Kein Material bei anderen Kindern ausleihen, Klassenmaterialien wie Schere, Kleber usw. dürfen nur einem Kind zugeordnet sein.)

Übungen zur Sicherheit und Hygiene

Folgende Übungen und Besprechungen werden mit den Kindern in den ersten Tagen intensiv und dann regelmäßig durchgeführt:

1.) „richtig“ Händewaschen

2.) Abstand halten (wieviel ist 1,50 Meter)

3.) Wege

  • ins Schulgebäude / aus dem Schulgebäude nach Schulschluss
  • in die Klasse / aus der Klasse
  • in die Pause / aus der Pause 
  • im Klassenraum zum Sitzplatz 
  • zur Toilette und zurück
  • Verhalten auf dem Schulhof vor Schulbeginn und im offenen Anfang (kein Spielen auf dem Schulhof vor Unterrichtsbeginn – direkter Gang in die Klassen)
  • Verhalten in der Pausensituation (Alleine spielen und bewegen, Abstand halten: zu anderen Kindern, zur Schulhofbegrenzung, zu anderen Schulhöfen.)

4.) richtiges Husten / Niesen:

  • Wichtig: Deutet das Niesen oder Husten auf eine Erkrankung hin, ist das Kind umgehend in Absprache mit der Schulleitung nach Hause zu schicken.
  • Das bewusste „Anhusten“ und „Anniesen“ aus „Spaß“, oder um andere Kinder zu ärgern, wird umgehend mit einem Ausschluss geahndet, auch diese Regel ist mit den Kindern zu besprechen.  

5.) Bedienung der Seifenspender (ggf. Desinfektionsspender)

6.) Öffnen von Türen ohne Nutzung der Handinnenflächen (falls die Türen nicht schon offen stehen – ohne Auftreten oder andere, die Türen verschmutzende oder beschädigende Handlungen)

Pausen

⇒ Je nach Stundenplan findet eine Pause statt – oder nicht. Dies kann erst nach der 17. Schulmail geklärt werden. Falls Pausen stattfinden, gelten folgende Vorgaben:

  • Jede Klasse erhält ihren eigenen abgegrenzten Schulhofbereich zur Pausengestaltung.
  • Die Kinder gehen immer in geringen Zeitabständen und mit räumlichen Abstand in die Pause.
  • Die Pausen finden für die Klassen räumlich und zeitlich gestaffelt statt.
  • Der Weg auf den Pausenhof und zurück in den Klassenraum der jeweiligen Klasse ist festgelegt und gilt nur für diese jeweilige Gruppe.
  • Für jeden Pausenhof ist eine Toilette und der Weg dorthin vorgegeben.   
  • Die Kinder dürfen sich nur im Abstand von 1,50 m zueinander auf dem Pausenhof aufhalten.
  • Spielgeräte aus der Ausleihe dürfen nicht genutzt werden.
  • Die Kinder gehen immer in geringen Zeitabständen und mit räumlichen Abstand aus der Pause in den Klassenraum. 

Seifen- und Desinfektionsspender

  • Alle Klassen sind mit fest installierten Seifenspendern ausgestattet.
  • Die Knöpfe der Seifenspender sind möglichst nicht mit der Handinnnenfläche zu bedienen. 
  • Zu folgenden Gelegenheiten sollen die Kinder die Hände waschen:
    • nach Betreten der Klasse bei Schulbeginn,
    • nach der Pause,
    • nach jedem Besuch der Toilette.

Mund-Nasen-Schutz/Masken

Kann der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden, müssen im Klassenraum von den beteiligten Personen Schutzmasken getragen werden. Grundsätzlich sollen die Masken auf den Fluren, Toiletten und während der Pausen getragen werden.

In diesem Zusammenhang gilt, dass Sie sich im Notfall im Sekretariat der GGS „Don Bosco“ melden können, wenn Sie Schwierigkeiten haben Ihrem Kind eine Maske zu besorgen.

Hygieneplan der GGS „Don Bosco“

Wir haben den „Hygiene- und Reinigungsplan“ der Schule an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts angepasst und diesen mit dem von Hochtief beauftragten Facilitymanagement sowie der Stadt Köln abgestimmt.

In dem Plan wird sichergestellt, dass ab sofort alle Kontaktflächen wie

  • Griffe/Griffzonen
  • Geländer
  • Tische, Stühle
  • Lichtschalter
  • Glasflächen
  • Ein- und Ausgänge
  • Klassenräume
  • Turnhalle und Fachräume
  • Sanitärbereiche

täglich gereinigt werden.

Der Hygieneplan der GGS Don Bosco wird damit dem Muster Hygieneplan des Minsteriums für Schule und Bildung in NRW gerecht.

 

Macht mit bei der Corona- Schlange!

Corona-Schlange

BUNTE STEINE DIENEN ALS ZEICHEN DER HOFFNUNG IN DER CORONA-KRISE! 

Liebe Kinder, liebe Spaziergänger,

sammelt einen Stein, malt ihn zu Hause an und legt ihn bei der nächsten Spazierrunde an unserer Schlange an. Wir sind gespannt, wie lang diese Schlange wird.

Ihr findet die Schlange auf dem vorderen Schulhof vor der Bank an der Wiese.

Viel Spaß beim Mitmachen!

 Eure Lehrerinnen und Lehrer der Don-Bosco-Grundschule 

Mund-Nasen-Bedeckung als Grundausstattung bei Schulbesuch- Notbetreuung ausgeweitet

Liebe Eltern, die Stadt Köln  hat uns gerade über folgende Regelung bzgl Maskenaustattung bei Schülerinnen und Schülern nach Schulöffnung informiert:

„[…] Was die Frage nach einer Schutzmaske für Schülerinnen und Schüler angeht, hat sich der Krisenstab der Stadt Köln der aktuellen Position des Städtetages NRW angeschlossen. Danach gehört ab dem 4. Mai 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Grundausstattung aller Schülerinnen und Schüler. Für die Grundausstattung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Die ab 27. April 2020 bestehende Verpflichtung, bei Einkäufen sowie der Nutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, stellt bereits eine Verpflichtung zur Beschaffung und Nutzung dar. Bitte weisen Sie die Schüler*innen und/oder die Erziehungsberechtigten darauf hin.“

Diese Regelung gilt auch für Kinder in der Notbetreuung. Bitte statten Sie Ihr Kind bei Schulbesuch an der GGS Don Bosco deshalb ab dem 04.Mai mit einer Maske/Mund-Nasen-Bedeckung aus.

Das Land NRW hat gestern Abend die Regelungen zur Notbetreuung in Kindertagesbetreuungen (also Kitas und Tagespflege) sowie Schulen mit Gültigkeit ab Montag, 27.04.2020, angepasst. Aufgenommen werden nun auch Kindern von Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind oder im Rahmen einer Schul- bzw. Hochschulausbildung an einer Abschlussprüfung teilnehmen.

++GGS DON BOSCO++

Erweiterung des Katalogs „Schlüsselberufe“ -mehr Berufe zur Notbetreuung berechtigt

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Katalog der Berufe festgelegt, für die eine Notbetreuung Ihres Kindes möglich ist. Den Katalog finden Sie unten zum Download.

Anmeldung zur Notbetreuung

Es gilt:

– die Notbetreuung gilt von Montag bis Freitag, nicht mehr am Samstag und Sonntag oder an einem Feiertag.

– die Notbetreuung ist nun auch für Kinder von Eltern möglich, bei denen nur ein Elternteil in einem Beruf arbeitet, der zur kritischen Infrastruktur gehört.

– alleinerziehende Elternteile, die nachgewiesen arbeiten. (Es muss in diesem Fall nicht zwingend ein Schlüsselberuf sein)

– die Ausweitung der Notbetreuung gilt auch für Kinder, die sonst nicht im Ganztag angemeldet sind, bis 16 Uhr.

Eine Anmeldung und ein Nachweis über die Unabkömmlichkeit im Beruf sind weiterhin notwendig. Zudem ist es notwendig, mit der Anmeldung zu bestätigen, dass es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt.

Klicken Sie auf diesen Satz, um das Anmeldeformular für die Notbetreuung zu laden.

Sollten Sie

a.) die Betreuung neu beanspruchen wollen oder aber

b.) Ihr Kind wird durch uns schon betreut und Sie wünschen eine Änderung,

melden Sie sich bitte umgehend per Email unter 114819@schule.nrw.de dafür an. Geben Sie in der Email an, an welchen Tagen genau Sie die Betreuung für ihr Kind zu welchen Uhrzeiten benötigen und wie wir Sie telefonisch erreichen können.

Deshalb nutzen Sie möglichst umgehend die Rückmeldemöglichkeiten per Mail.

Nutzen Sie das Betreuungsangebot nur im äußersten Notfall – lassen Sie Ihr Kind falls irgendwie möglich zu Hause. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Email und von 8 – 13 Uhr am Telefon zur Verfügung.

Auflistung der Schlüsselberufe

Berufe Notfallbetreuung Erweiterung ab 23. April 2020

Berufe Notfallbetreuung bis 23. April 2020

++Wir wünschen Ihnen allen weiterhin Gesundheit++GGS Don Bosco++

 

Ausweitung der Notbetreuung – neue Regelungen

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat gestern Nachmittag neue Regeln für die Notbetreuung festgelegt:

– die Notbetreuung gilt nun auf ausdrücklichen Wunsch nicht mehr nur von Montag bis Freitag, sondern auch am Samstag und Sonntag (außer von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag), also auch die gesamte Zeit der übrigen Osterferien-Tage.

– die Notbetreuung ist nun auch für Kinder von Eltern möglich, bei denen nur ein Elternteil in einem Beruf arbeitet, der zur kritischen Infrastruktur gehört.

– die Ausweitung der Notbetreuung gilt auch für Kinder, die sonst nicht im Ganztag angemeldet sind, bis 16 Uhr.

Eine Anmeldung und ein Nachweis über die Unabkömmlichkeit im Beruf sind weiterhin notwendig. Zudem ist es notwendig, mit der Anmeldung zu bestätigen, dass es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt.

Klicken Sie auf diesen Satz, um das Anmeldeformular für die Notbetreuung zu laden.

Sollten Sie

a.) die Betreuung neu beanspruchen wollen oder aber

b.) Ihr Kind wird durch uns schon betreut und Sie wünschen eine Änderung,

melden Sie sich bitte umgehend per Email unter 114819@schule.nrw.de dafür an. Geben Sie in der Email an, an welchen Tagen genau Sie die Betreuung für ihr Kind zu welchen Uhrzeiten benötigen und wie wir Sie telefonisch erreichen können.

Deshalb nutzen Sie möglichst umgehend die Rückmeldemöglichkeiten per Mail.

Nutzen Sie das Betreuungsangebot nur im äußersten Notfall – lassen Sie Ihr Kind falls irgendwie möglich zu Hause. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Email und von 8 – 13 Uhr am Telefon zur Verfügung.

++Wir wünschen Ihnen allen weiterhin Gesundheit++GGS Don Bosco++