Erweiterung des Katalogs „Schlüsselberufe“ -mehr Berufe zur Notbetreuung berechtigt

Jens Brauhardt

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Katalog der Berufe festgelegt, für die eine Notbetreuung Ihres Kindes möglich ist. Den Katalog finden Sie unten zum Download.

Anmeldung zur Notbetreuung

Es gilt:

– die Notbetreuung gilt von Montag bis Freitag, nicht mehr am Samstag und Sonntag oder an einem Feiertag.

– die Notbetreuung ist nun auch für Kinder von Eltern möglich, bei denen nur ein Elternteil in einem Beruf arbeitet, der zur kritischen Infrastruktur gehört.

– alleinerziehende Elternteile, die nachgewiesen arbeiten. (Es muss in diesem Fall nicht zwingend ein Schlüsselberuf sein)

– die Ausweitung der Notbetreuung gilt auch für Kinder, die sonst nicht im Ganztag angemeldet sind, bis 16 Uhr.

Eine Anmeldung und ein Nachweis über die Unabkömmlichkeit im Beruf sind weiterhin notwendig. Zudem ist es notwendig, mit der Anmeldung zu bestätigen, dass es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt.

Klicken Sie auf diesen Satz, um das Anmeldeformular für die Notbetreuung zu laden.

Sollten Sie

a.) die Betreuung neu beanspruchen wollen oder aber

b.) Ihr Kind wird durch uns schon betreut und Sie wünschen eine Änderung,

melden Sie sich bitte umgehend per Email unter 114819@schule.nrw.de dafür an. Geben Sie in der Email an, an welchen Tagen genau Sie die Betreuung für ihr Kind zu welchen Uhrzeiten benötigen und wie wir Sie telefonisch erreichen können.

Deshalb nutzen Sie möglichst umgehend die Rückmeldemöglichkeiten per Mail.

Nutzen Sie das Betreuungsangebot nur im äußersten Notfall – lassen Sie Ihr Kind falls irgendwie möglich zu Hause. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Email und von 8 – 13 Uhr am Telefon zur Verfügung.

Auflistung der Schlüsselberufe

Berufe Notfallbetreuung Erweiterung ab 23. April 2020

Berufe Notfallbetreuung bis 23. April 2020

++Wir wünschen Ihnen allen weiterhin Gesundheit++GGS Don Bosco++