Die GGS Don Bosco erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint.
Grundlagen für diese Schulformempfehlung
- Leistungsstand
- Lernentwicklung
- Arbeitsverhalten & Sozialverhalten
Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt.
Wer entscheidet?
Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I. (§ 11 SchulGNRW)
Beratungsgespräch
Der Klassenlehrer führt rechtzeitig vor den Halbjahreszeugnissen mit den Eltern ein Beratungsgespräch im Rahmen eines Elternsprechtags durch. Dabei werden Anforderungen und Kompetenzerwartungen, der Lern- und Leistungsstand, das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes sowie die gesamte schulische Lernentwicklung des Kindes besprochen und bei der Empfehlung berücksichtigt.
Kurz vor den Beratungsterminen erhalten Sie von den Klassenlehrerinnen einen Einschätzungsbogen zum Sozial- und Arbeitsverhalten Ihres Kindes.
Eingeschränkte Empfehlungen
Die Grundschule fertigt eine begründete Schulformempfehlung an (HS, RS, G jeweils mit GS, Sekundarschule und auch der Gemeinschaftsschule). Die Empfehlung ist Bestandteil des Halbjahreszeugnisses des 4. Schuljahres. Es kann eine Schulform als die geeignete genannt werden.Eine zweite Schulform kann genannt werden, wenn das Kind dafür mit Einschränkung geeignet ist.
Beschwerde gegen eine Empfehlung
Die Lehrerinnen der GGS Don Bosco sind bemüht, die Empfehlungen im Konsens mit den Eltern zu treffen. Es kann jedoch auch zu unterschiedlichen Eindrücken bei dieser Einschätzung kommen.
Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern nicht verbindlich. Das heißt, die Eltern melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.
Die Eltern haben die Möglichkeit, sich bei der Lehrerin und dem Schulleiter zu beschweren. Der Schulleiter kann dieser Beschwerde nur abhelfen, wenn die Empfehlung für das Kind willkürlich vorgenommen wurde. Der jeweiligen Lehrerin bleibt immer ein pädagogischer Freiraum in Ihrer Einschätzung, die Schulleitung nur bei Willkürlicher Beurteilung oder bei Formfehlern einschränken kann. Dieses pädagogische Recht ist sogar gesetzlich in der Dienstordnung für LehrerInnen verankert (§5) verankert.
Siehe hierzu auch unser Beschwerdemanagement an der GGS Don Bosco.