Liebe Eltern,
wie Sie unser gestrigen Nachricht „Information der Stadt Köln“ entnehmen können, gibt es im Rahmen einer Notbetreuung Ausnahmen vom generellen Betretungsverbot von Schulen.
Für eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern ab Mittwoch, dem 18.3.2020 ist die Unentbehrlichkeit beider Eltern vom Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzen nachzuweisen. Außerdem müssen beide Eltern zum im Link (siehe unten) genannten Personenkreis gehören. Ausnahmen sind alleinig Sorgeberechtigte. Hier betrifft dies nur ein Elternteil.
Entsprechende Formulare für Arbeitgeber erhalten Sie auf unserer Homepage, auf den Seiten der Stadt Köln oder hier. Diese Anlage müssen Sie bei Bedarf vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens bis zum 17.03.2020 11 Uhr bei uns abgeben. (Die Schulen sind gehalten am 17.03. bis 12 Uhr Meldung bei der Stadt zu machen.)
Melden Sie möglichst umgehend/sofort vorab Ihre Absicht per Email an unter 114819@schule.nrw.de oder über die Schulapp im neuen Menüpunkt „Corona Notbetreuung“. Geben Sie bitte Name, Klasse des Kindes und die Berufe beider Elternteile an – diese müssen zum Personenkreis der Schlüsselpersonen gehören. Die Email ersetzt nicht den Arbeitgebernachweis.
Sollte dieser Nachweis bis zum 17.3.2020 nicht vorliegen, kann eine Organisation der Betreuung in der Regel nicht mehr gewährleistet werden. Der Nachweis kann Montag oder Dienstag (bis 11 Uhr) im Sekretariat oder bei der OGS- Leitung abgegeben werden.
Geben Sie diese Nachricht bitte weiter an Eltern ohne Internet/Schulapp.
Ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.
Definition Personenkreis „unentbehrliche Schlüsselpersonen“
Formular Arbeitgeberbescheinigung
++GGS Don Bosco++