24 Stunden Regelung – Schnupfen und Schulbesuch

Jens Brauhardt

Liebe Eltern,

folgende Regelung bzgl. einer Erkrankung mit Schnupfen gibt das Ministerium für Schule und Bildung bekannt:

  • Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomenm einer COVID-19-Infektion gehören.
  • Alle Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik  Schnupfen und ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens bleiben zunächst für 24 Stunden zu Hause und sollen beobachtet werden.
  • Nur wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler nach den 24 Stunden wieder am Unterricht teil.
  • Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Schicken Sie Ihr Kind nicht einfach mit Schnupfen in die Schule. Beachten Sie die 24 Stunden Regel.

Schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es Schnupfen und eine weitere Symptomatik wie z.B. Husten hat.

Wir lassen Kinder ansonsten umgehend abholen, da der Gesundheitsschutz für alle Kinder der Schule unbedingt gewährleistet bleiben muss.

(Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Faktenblatt%20angepasster%20Schulbetrieb%20Schuljahresbeginn%202020%2021.pdf )​

++GGS Don Bosco++