Information über eine positive COVID 19 Erkrankung an der GGS Don Bosco

Liebe Eltern,

ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass an unserer Schule in der Klasse 1d ein Kind positiv auf COVID 19 getestet wurde. Wir wurden darüber vom Gesundheitsamt der Stadt Köln informiert – wobei nach den Vorgaben des Amtes der Name des betreffenden Kindes nicht öffentlich kommuniziert werden darf. Das Kind geht nicht zur OGS, insofern waren die OGS Gruppen nicht betroffen. Das Gesundheitsamt hat zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler Quarantäne für einige Schülerinnen und Schüler der Klasse angeordnet. Alle anderen Kinder, Lehrkräfte und Klassen sind nach Einschätzung des Gesundheitsamtes ausdrücklich nicht betroffen.

Allgemein geht das Gesundheitsamt dabei wie folgt vor:

  • Die Schule schickt die Namensliste, sowie den festen Sitzplan der betroffenen Klasse an das Gesundheitsamt. Vor allem die Situationen in Klassenräumlichkeiten und ohne Maske werden erfragt.
  • Anhand des Sitzplanes werden vom Gesundheitsamt die Schülerinnen und Schüler ermittelt, die im Klassenraum in der Nähe des erkrankten Kindes saßen. Diese werden in Quarantäne geschickt.
  • Das Gesundheitsamt trifft diese entsprechenden Entscheidungen, nach welchen sich die Schule zwingend zu richten hat.
  • Beim Besuch der OGS durch das erkrankte Kind,  wird in der Regel für die gesamte OGS Gruppe des betroffenen Kindes Quarantäne verordnet, da hier nach Vorgaben des Ministeriums keine Sitzplatzordnung gilt und möglich ist. Dies war in diesem Fall nicht nötig.
  • Die Schule steht dabei mit allen Eltern der betroffenen Klassen und Gruppen in telefonischem Kontakt.
  • Die Eltern der Kinder, die in Quarantäne gehen müssen, werden zudem vom Gesundheitsamt telefonisch sowie schriftlich informiert.

Sollten Sie Rückfragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jens Brauhardt

Rektor – GGS Don Bosco

 

24 Stunden Regelung – Schnupfen und Schulbesuch

Liebe Eltern,

folgende Regelung bzgl. einer Erkrankung mit Schnupfen gibt das Ministerium für Schule und Bildung bekannt:

  • Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomenm einer COVID-19-Infektion gehören.
  • Alle Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik  Schnupfen und ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens bleiben zunächst für 24 Stunden zu Hause und sollen beobachtet werden.
  • Nur wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler nach den 24 Stunden wieder am Unterricht teil.
  • Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Schicken Sie Ihr Kind nicht einfach mit Schnupfen in die Schule. Beachten Sie die 24 Stunden Regel.

Schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es Schnupfen und eine weitere Symptomatik wie z.B. Husten hat.

Wir lassen Kinder ansonsten umgehend abholen, da der Gesundheitsschutz für alle Kinder der Schule unbedingt gewährleistet bleiben muss.

(Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Faktenblatt%20angepasster%20Schulbetrieb%20Schuljahresbeginn%202020%2021.pdf )​

++GGS Don Bosco++