Mund-Nasen-Bedeckung als Grundausstattung bei Schulbesuch- Notbetreuung ausgeweitet
„[…] Was die Frage nach einer Schutzmaske für Schülerinnen und Schüler angeht, hat sich der Krisenstab der Stadt Köln der aktuellen Position des Städtetages NRW angeschlossen. Danach gehört ab dem 4. Mai 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Grundausstattung aller Schülerinnen und Schüler. Für die Grundausstattung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Die ab 27. April 2020 bestehende Verpflichtung, bei Einkäufen sowie der Nutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, stellt bereits eine Verpflichtung zur Beschaffung und Nutzung dar. Bitte weisen Sie die Schüler*innen und/oder die Erziehungsberechtigten darauf hin.“
Diese Regelung gilt auch für Kinder in der Notbetreuung. Bitte statten Sie Ihr Kind bei Schulbesuch an der GGS Don Bosco deshalb ab dem 04.Mai mit einer Maske/Mund-Nasen-Bedeckung aus.
Das Land NRW hat gestern Abend die Regelungen zur Notbetreuung in Kindertagesbetreuungen (also Kitas und Tagespflege) sowie Schulen mit Gültigkeit ab Montag, 27.04.2020, angepasst. Aufgenommen werden nun auch Kindern von Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind oder im Rahmen einer Schul- bzw. Hochschulausbildung an einer Abschlussprüfung teilnehmen.
++GGS DON BOSCO++