Liebe Eltern,
das Schulministerium NRW hat bekanntlich im Januar getroffene Regelung zum Lernen auf Distanz bis zum 15.02 verlängert. Die Schulregelungen zur Corona-Pandemie im Januar können Sie auf der Internetseite des Schulministeriums nachlesen. Bisher konnten Sie Ihr Kind bis Ende Januar für die Notbetreuung anmelden. Unten nun die Abfrage zur Notreuung bis zum Donnerstag den 11. Februar.
Außerdem wird Freitag der 12. Februar abgefragt. Auf diesem Tag hat die Schule schon vor dem Lockdown einen beweglichen Ferientag gelegt. Es findet kein Unterricht auf Distanz statt. Deshalb wird die Notbetreuung am Freitag,den 12.02. zu den üblichen Zeiten (8-16 Uhr) nur für OGS Kinder mit Vertrag angeboten.
Rosenmontag den 15.Februar ist ebenfalls ein beweglicher Ferientag, an dem kein Unterricht und auch keine OGS stattfindet -die Schule bleibt komplett geschlossen.
Wir weisen weiter darauf hin:
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Sollten Sie dennoch keine Betreuung Ihrer Kinder in den nächsten Wochen zuhause organisieren können, richtet die Schule eine Notbetreuung ein. Anders als vor den Weihnachtsferien findet aber kein Präsenzunterricht statt, sondern die Kinder werden von OGS-MitarbeiterInnen, pädagogischem Personal oder Lehrkräften betreut und müssen in dieser Zeit ihre Aufgaben im Distanzlernen bearbeiten. Zur Beantragung der Notbetreuung geht es hier:
Bitte bis Mittwoch den 27.01. – 12 Uhr ausfüllen.