Schulbrief Nr.6 (Information zum Bildungspaket)

Liebe Eltern,                   

THEMA: BILDUNGSPAKET ALLGEMEIN (BUT)

mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die Möglichkeiten des Bildungspakets aufmerksam machen. Das Bildungspaket richtet sich an Familien mit geringen Einkommen. Es ermöglicht den Kindern z.B. einen Sportverein zu besuchen oder ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu erhalten, wenn die Versetzung gefährdet ist.

Das Bildungspaket umfasst folgende Förderbereiche:

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Tagessausflüge und Klassenfahrten

Wenn die Schule mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen. (Rückseite beachten)

Zuschuss zum Mittagessen

Wenn Schulen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen.

Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 Euro von den SchülerInnen zu leisten.

Schulbedarf

SchülerInnen erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum

  1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Lernförderung

Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, besteht die Möglichkeit Nachhilfe zu beantragen. Die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung  können übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen.

Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungspaket, wenn Sie bzw. Ihre Kinder folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

SPEZIELLE INFORMATION ZUR  AUSFLUGSPAUSCHALE 

  • Sind Sie Empfänger von:

-Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II

-Sozialhilfe nach dem SGB XII

-Leistungen nach § 2 AsylbLG

-Wohngeld

-Kinderzuschlag?

  • Ihrem Kind steht für Schulausflüge eine Pauschale von 24 Euro für das gesamte Schuljahr 2016/17 zu. Lassen Sie diese nicht verfallen!
  • Füllen Sie den Antrag bitte aus und geben diesen zusammen mit einem aktuellen Bescheid bis zum Ende der Woche bei der Klassenleitung ab!
  • Lassen Sie die Felder „Ziel“ und „Zeitraum der Klassenfahrt/des Ausflugs“ im Antrag bitte frei!

Sollten Sie Fragen zum Bildungspaket haben oder Unterstützung bei den Anträgen benötigen, wenden Sie sich an:  Vahide Fazlija (Schulsozialarbeiterin: vahide.fazlija@invia-koeln.de /Tel.: 0163-1623771 /Raum: A011)

Mit freundlichen Grüßen

Brauhardt (Rektor GGS Don Bosco)

Antrag Ausflugspauschale zum Download

Antrag BUT Ausflug

Brief als Download im PDF Format

Schulbrief Nr. 6 BUT