Zusammenarbeit mit den umliegenden Schulen der SEK I

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Viertklässler besuchen eine weiterführende Schule

Besuch an der weiterführenden Schule

Die GGS „Don Bosco“ gestaltet den Übergang zur Sekundarstufe I in enger Zusammenarbeit mit den Schulen im Umfeld.So findet ein Besuch der Viertklässler unserer Schule an der jeweiligen Schulform statt. Dort findet eine Frage-Antwort-Stunde mit Schülerlotsen aus den fünften Klassen statt. Die Schülerlotsen sind meist ehemalige Schüler der GGS „Don Bosco“. Sie konnten Vorfreude wecken und Ängste nehmen, indem sie von ihren eigenen Erlebnissen über den Schulwechsel erzählten. Auch das für die Kinder neue Gebäude mit Mensa und zahlreichen Räumen und Fluren wurde von der Besuchergruppe erkundet.

Es finden ebenfalls Besuche an der Kopernikus-Hauptschule und am Stadtgymnasium statt.

Weiter Bausteine in der Zusammenarbeit sind:

  • Hospitation der GGS-Lehrkräfte an Real- und Hauptschule sowie am Gymnasium im Unterricht der 5. Klassen, mit anschließendem Gespräch der beteiligten Lehrer aus den 4. und 5. Klassen.
  • Angebot für eine Hospitation der Realschul-, Hauptschul- und Gymnasiallehrer an der GGS „Don Bosco“ in der Stufe 4. Die Hospitation wird voraussichtlich immer dann erfolgen, wenn die Klasseneinteilung für die jeweilen 5. Klassen schon durchgeführt wurde. Die zukünftigen KlassenlehrerInnen können bereits einige ihrer zukünftigen SchülerInnen kennenlernen.

Schulformempfehlungen an der GGS „Don Bosco“

Die GGS „Don Bosco“ erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint.

Grundlagen für diese Schulformempfehlung

  • Leistungsstand
  • Lernentwicklung
  • Arbeits- und Sozialverhalten

Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt.

Wer entscheidet?

Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I. (§ 11 SchulGNRW)

Die aufnehmende Schule (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Hauptschule) legt ihre Aufnahmekriterien nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung fest. Die Schulformempfehlungen dürfen kein Aufnahmekriterium sein.

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Beratungsgespräch

Der Klassenlehrer führt rechtzeitig vor den Halbjahreszeugnissen mit den Eltern ein Beratungsgespräch im Rahmen eines Elternsprechtags durch. Dabei werden Anforderungen und Kompetenzerwartungen, der Lern- und Leistungsstand, das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes sowie die gesamte schulische Lernentwicklung des Kindes besprochen und bei der Empfehlung berücksichtigt.

Kurz vor dem Beratungsgespräch erhalten Sie über die Klassenlehrerin einen Einschätzungsbogen zur Wahl der weiterführenden Schule.

Eingeschränkte Empfehlungen

Die Grundschule fertigt eine begründete Schulformempfehlung an (HS, RS, G jeweils mit GS, Sekundarschule und auch der Gemeinschaftsschule). Die Empfehlung ist Bestandteil des Halbjahreszeugnisses des 4. Schuljahres. Es kann eine Schulform als die geeignete genannt werden.Eine zweite Schulform kann genannt werden, wenn das Kind dafür mit Einschränkung geeignet ist.

Beschwerde gegen eine Empfehlung

Die LehrerInnen der GGS „Don Bosco“ sind bemüht, die Empfehlungen im Konsens mit den Eltern zu treffen. Es kann jedoch auch zu unterschiedlichen Eindrücken bei dieser Einschätzung kommen.

Diese Schulform­empfehlung ist für die Eltern nicht verbindlich. Das heißt, die Eltern melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.

Die Eltern haben die Möglichkeit, sich bei den Lehrkräften und dem Schulleiter zu beschweren. Der Schulleiter kann dieser Beschwerde nur abhelfen, wenn die Empfehlung für das Kind willkürlich vorgenommen wurde. Der jeweiligen Lehrerin/dem Lehrer bleibt immer ein pädagogischer Freiraum in ihrer/seiner Einschätzung, welche die Schulleitung nur bei willkürlicher Beurteilung oder bei Formfehlern einschränken kann. Dieses pädagogische Recht ist sogar gesetzlich in der Dienstordnung für LehrerInnen (§5) verankert.

Siehe hierzu auch unser Beschwerdemanagement an der GGS Don Bosco.