Zusammensetzung

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den Vertreter/-innen der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat der Schulleiter.

Die Schulkonferenz an der GGS Don Bosco hat 8 Mitglieder:

– 4 LehrerInnen (gewählt in der Lehrerkonferenz)

– 4 Elternvertreter (gewählt in der Schulpflegschaft)

– Vorsitz hat die Schulleitung (wird nicht mitgezählt und stimmt nur bei Stimmengleichheit ab)

Die ständige Vertretung des Schulleiters, unsere Konrektorin, nimmt beratend an der Schulkonferenz teil.

Aufgaben der Schulkonferenz

Der Aufgabenkatalog umfasst folgende Angelegenheiten:

1. Schulprogramm

2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern

4. Festlegung der beweglichen Ferientage

5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage

6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts

7. Organisation der Schuleingangsphase

8. Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts

9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen

10. Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind

11. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten

12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

13. Information und Beratung

14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen

15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen

16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring

17. Schulhaushalt

18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters

19. Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften

20. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, der Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses

21. Besondere Formen der Mitwirkung

22. Mitwirkung beim Schulträger

23. Erlass einer Schulordnung

24. Ausnahmen vom Alkoholverbot

25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen

Es handelt sich um einen abschließenden Aufgabenkatalog der Schulkonferenz, den nur der Gesetzgeber erweitern kann.

Wahlen in der Schulkonferenz

Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht.

Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag.

Die ständige Vertretung des Schulleiters oder Schulleiterin (Konrektorin) nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.

 

Mehr Informationen?

Broschüre aus der Reihe „NRW macht Schule“/ Elternmitwirkung

Schulgesetz NRW § 62 – § 73