Zusammensetzung
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den Vertreter/-innen der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat der Schulleiter.
Die Schulkonferenz an der GGS Don Bosco hat 8 Mitglieder:
– 4 LehrerInnen (gewählt in der Lehrerkonferenz)
– 4 Elternvertreter (gewählt in der Schulpflegschaft)
– Vorsitz hat die Schulleitung (wird nicht mitgezählt und stimmt nur bei Stimmengleichheit ab)
Die ständige Vertretung des Schulleiters, unsere Konrektorin, nimmt beratend an der Schulkonferenz teil.
Aufgaben der Schulkonferenz
Der Aufgabenkatalog umfasst folgende Angelegenheiten:
1. Schulprogramm
2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
4. Festlegung der beweglichen Ferientage
5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
7. Organisation der Schuleingangsphase
8. Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts
9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
10. Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
11. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
13. Information und Beratung
14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
17. Schulhaushalt
18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
19. Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
20. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, der Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
21. Besondere Formen der Mitwirkung
22. Mitwirkung beim Schulträger
23. Erlass einer Schulordnung
24. Ausnahmen vom Alkoholverbot
25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen
Es handelt sich um einen abschließenden Aufgabenkatalog der Schulkonferenz, den nur der Gesetzgeber erweitern kann.
Wahlen in der Schulkonferenz
Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht.
Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag.
Die ständige Vertretung des Schulleiters oder Schulleiterin (Konrektorin) nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.
Mehr Informationen?
– Broschüre aus der Reihe „NRW macht Schule“/ Elternmitwirkung