Die individuelle Förderung ist im § 1 des Schulgesetzes NRW festgelegt und ist Grundlage für die Planung und die Umsetzung der Unterrichtsarbeit an der GGS Don Bosco. Die oben aufgeführten Rahmenbedingungen der Schule erfordern dies an unserer Schule in besonderem Maße.
Eine individuelle Förderung ist dabei unter anderem vom Einsatz geeigneter Evaluationsinstrumente, differenzierter Anforderungen, jeweils passender Methoden, multiprofessioneller Kooperationsstrukturen und geeigneter Dokumentationsformen abhängig.
Im Jahr 2013/2014 wurde auf Wunsch der Eltern und Lehrkräfte die jahrgangsübergreifende Schuleingangsphase an der GGS Don Bosco abgeschafft und ein jahrgangsgebundenes System eingeführt. Gleichzeitig wurde das Modellprojekt “Kompetenzzentrum” der Landesregierung beendet, an dem die Schule teilnahm. In einem „Konzept zur Förderung und Forderung“ hat die Förderschullehrerin in Zusammenarbeit bzw. Absprache mit Schulleitung, Lehrkräften und OGS die wesentlichen Aspekte der zur Zeit stattfindenden Förderung benannt.
Im Konzept wird in vier unterschiedlichen Bereiche beschrieben und z.T. festgelegt:
→ Die genauen Ausführungen entnehmen Sie bitte dem „Förderkonzept“.
Unter dem Aspekt der Inklusion betrachtet haben wir folgende Anregungen aus dem Index für Inklusion an unserer Schule bereits umgesetzt:
Wir sehen weiterhin Entwicklungsbedarf, indem folgende Aspekte beachtet werden:
fehlen
Die Entwicklungsvorhaben unterstützen den aktuellen Dreijahresplan der Schulentwicklung (2015- 2018) und bieten Anlass zur Abstimmung einer anschließenden neuen Planung.