Abfrage Notbetreuung bis zum 19. Februar

Jens Brauhardt

Liebe Eltern,

das Schulministerium NRW hat bekanntlich im Januar getroffene Regelung zum Lernen auf Distanz bis zum 19.02 verlängert. Die Schulregelungen zur Corona-Pandemie im Januar können Sie auf der Internetseite des Schulministeriums nachlesen.

Ab Montag, dem 22.2.21 sollen die Grundschulen in einem „Wechselmodell“ zurück in den Präsenzunterricht kehren.Über die Details werden die Schulen im Lauf des Tages informiert werden. Wir benachrichtigen Sie, sobald wir diese Email des Ministeriums erhalten haben und unsere schuleigenen Planungen abgeschlossen haben.

Wir weisen weiter darauf hin:

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.

Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Sollten Sie dennoch keine Betreuung Ihrer Kinder in den nächsten Wochen zuhause organisieren können, richtet die Schule eine Notbetreuung ein. Anders als vor den Weihnachtsferien findet aber kein Präsenzunterricht statt, sondern die Kinder werden von OGS-MitarbeiterInnen, pädagogischem Personal oder Lehrkräften betreut und müssen in dieser Zeit ihre Aufgaben im Distanzlernen bearbeiten. Zur Beantragung der Notbetreuung geht es hier:

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld - unbedingt angeben)

    Telefonnummer

    Name des Kindes (Pflichtfeld)

    Klasse (Pflichtfeld)

    Der Distanzunterricht bis zum Freitag, den 16.04.2021 ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages.
    Hiermit erklären wir, dass wir die Betreuung unseres Kindes an den unten genannten Tagen benötigen. Wir akzeptieren, dass trotz des üblichen zeitlichen Betreuungsumfangs die gewohnte Verpflegung möglicherweise durch andere Formen wie z.B. Lunchpakete ersetzt wird. (Pflichtfeld)

    Meint Kind hatte bisher Unterricht in folgender Gruppe:
    Gruppe A (Montag & Mittwoch)Gruppe B ( Dienstag & Donnerstag)

    An folgenden Tagen in der Woche vom 12. - 16.04.2021 melde ich mein Kind zur pädagogischen Notbetreuung laut Stundenplan an. Es findet KEIN Unterricht statt. (Pflichtfeld)

    Montag 12.04Dienstag 13.04.Mittwoch 14.04.Donnerstag 15.04.Freitag 16.04.

    Mein Kind benötigt in der Woche zusätzlich zur Betreuung während der Unterrichtszeit auch anschließend OGS Betreuung - nur für OGS Kinder

    Montag 12.04.Dienstag 13.04.Mittwoch 14.04.Donnerstag 15.04.Freitag 16.04.kein OGS Kind

    Bitte bis Freitag, den 12.02. – 12 Uhr ausfüllen.

    HINWEIS: Rosenmontag den 15.Februar ist ebenfalls ein beweglicher Ferientag, an dem kein Unterricht und auch keine OGS stattfindet -die Schule bleibt komplett geschlossen.