Abfrage Notbetreuung bis zum 19. Februar
Liebe Eltern,
das Schulministerium NRW hat bekanntlich im Januar getroffene Regelung zum Lernen auf Distanz bis zum 19.02 verlängert. Die Schulregelungen zur Corona-Pandemie im Januar können Sie auf der Internetseite des Schulministeriums nachlesen.
Ab Montag, dem 22.2.21 sollen die Grundschulen in einem „Wechselmodell“ zurück in den Präsenzunterricht kehren.Über die Details werden die Schulen im Lauf des Tages informiert werden. Wir benachrichtigen Sie, sobald wir diese Email des Ministeriums erhalten haben und unsere schuleigenen Planungen abgeschlossen haben.
Wir weisen weiter darauf hin:
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Sollten Sie dennoch keine Betreuung Ihrer Kinder in den nächsten Wochen zuhause organisieren können, richtet die Schule eine Notbetreuung ein. Anders als vor den Weihnachtsferien findet aber kein Präsenzunterricht statt, sondern die Kinder werden von OGS-MitarbeiterInnen, pädagogischem Personal oder Lehrkräften betreut und müssen in dieser Zeit ihre Aufgaben im Distanzlernen bearbeiten. Zur Beantragung der Notbetreuung geht es hier:
Bitte bis Freitag, den 12.02. – 12 Uhr ausfüllen.
HINWEIS: Rosenmontag den 15.Februar ist ebenfalls ein beweglicher Ferientag, an dem kein Unterricht und auch keine OGS stattfindet -die Schule bleibt komplett geschlossen.