
Dimension 2.1
Ergebnis- und Standardorientierung
2.1.1
Die Lehr- und Lernprozesse sind an den zu erzielenden Ergebnissen und Wirkungen ausgerichtet, wie sie im Schulgesetz, in Richtlinien, Lehrplänen und weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen ausgewiesen sind.
Aufschließende Aussagen
- Die Schule nimmt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag in allen Bereichen des Fachunterrichts, in Projekten, außerunterrichtlichen Angeboten, bei der Gestaltung des Schullebens und in Lernortkooperationen wahr.
- Die Schule nimmt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag wahr, indem sie die Lernprozesse kontinuierlich und systematisch auch auf umfassende Persönlichkeitsentwicklung ausrichtet.
- Die Schule fördert den Aufbau fachlicher und überfachlicher Kompetenzen.
- Die Ziele fachbezogener Lehr- und Lernprozesse orientieren sich an den zu entwickelnden Kompetenzen und an den ausgewiesenen obligatorischen Inhalten der Lehrpläne, wobei individuelle Lernausgangslagen und Lernentwicklungen berücksichtigt werden.
- Im Berufskolleg orientieren sich die Ziele der Lehr- und Lernprozesse darüber hinaus an der Vermittlung einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und sozialen Handlungskompetenz sowie an den in den Lehrplänen ausgewiesenen Inhalten.
Erläuterungen
Arbeitsmaterialien
Reflexionsbögen
Projekte & Portale
Praxisbeispiele
Qualitätsanalyse
Literatur
2.1.2
Die Schule entwickelt ihre schulinternen Vorgaben und setzt sie um.
Aufschließende Aussagen
- Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben (wie z. B. der schulinternen Lehrpläne, des Schulprogramms, schulischer Konzepte) die Regelungen des Schulgesetzes.
- Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben ihre standortspezifischen Besonderheiten.
- In Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen werden die schulinternen Vorgaben gemeinsam im Rahmen der Gremienarbeit entwickelt und beschlossen.
- Die schulinternen Vorgaben belassen im Sinne des Schulgesetzes den Lehrkräften einen pädagogisch-didaktischen Gestaltungsspielraum.
- Die schulinternen Vorgaben werden bei der Planung und der pädagogisch-didaktischen Gestaltung beachtet und umgesetzt.
- Bei der Gestaltung des gemeinsamen Lernens legt die Schule ein schuleigenes Inklusionskonzept zu Grunde.
- Absprachen und Regelungen im Rahmen der schulinternen Vorgaben werden systematisch evaluiert, reflektiert und regelmäßig aktualisiert.
- Die schulinternen Vorgaben sind Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und außerschulischen Partnern in verschiedenen Darstellungsformen zugänglich und unter Beachtung von Barrierefreiheit möglichst transparent zu machen.
Erläuterungen
Die Gestaltung und Umsetzung schulischer Erziehungs- und Bildungsarbeit sind grundlegende und gemeinsam zu verantwortende Aufgaben der an Schule beteiligten Akteurinnen und Akteure (vgl. hierzu SchulG § 3). Vor diesem Hintergrund entwickeln Schulen in einem diskursiven Prozess unter Einbeziehung der entsprechenden schulischen Gremien ihre schulinternen Vorgaben, z. B. schulinterne Lehrpläne bzw. Arbeitspläne und didaktische Jahresplanungen, ihr Schulprogramm, ihre Grundsätze zur Leistungsbewertung, ihr Methodenkonzept oder ihre Schulordnung etc.. Grundlage sind zum einen die Regelungen des Schulgesetzes und die verbindlichen Vorgaben. Zum anderen stellt die individuelle, standortspezifische Situation jeder Schule eine wesentliche Bezugsgröße dar, einschließlich ihres Leitbildes und der daraus resultierenden grundlegenden pädagogischen Zielsetzung und Profilbildung. Orientierung bieten zudem die Qualitätsaussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW. In ihrer Konkretisierung stellen die schulinternen Vorgaben einen auf die Gegebenheiten und Merkmale der Schule abgestimmten verbindlichen Bezugs- und Handlungsrahmen dar. Sie geben verlässliche Orientierung für die tägliche Arbeit und Transparenz für alle an Schule Beteiligten. Gleichzeitig wird der im Schulgesetz geforderte Gestaltungsspielraum der einzelnen Lehrkraft gewahrt, um Anpassungsmöglichkeiten an die Bedarfe und Potenziale jeder Lerngruppe zu ermöglichen.
Lehrer-, Fach- bzw. Bildungsgangkonferenzen verantworten je nach Schulform die fachliche Qualitätssicherung und -entwicklung, Lehrer- und Schulkonferenz entwickeln und beschließen weitere schulinterne Vorgaben, ggf. mit Unterstützung seitens der Fachgruppen oder der Steuergruppe. Der Konferenz- und Teamarbeit kommt damit eine wichtige Bedeutung und Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung zu, indem hier nicht nur die Entwicklungsarbeit gestaltet, sondern auch Absprachen zur Umsetzung der schulinternen Vorgaben, zur nachhaltigen Überprüfung ihrer Wirksamkeit und bei Bedarf zu ihrer Aktualisierung getroffen werden. Eng damit verbunden sind aufeinander abgestimmte Planungs- und Entwicklungsprozesse, die sich u. a. auch in Strukturen der professionellen Kommunikation und Kooperation dokumentieren (siehe hierzu auch Dimension 3.4 „Kommunikation, Kooperation und Vernetzung“) und ein Projektmanagement seitens der Schulleitung erfordern (siehe hierzu auch die Dimensionen 5.6 „Strategien der Qualitätsentwicklung“ und 5.1 „Pädagogische Führung“). Geklärt werden muss auch, in welcher Form die schulinternen Vorgaben für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und außerschulische Partnerinnen und Partner transparent gemacht werden können, bspw. durch Präsentationen auf der Homepage oder schuleigene Publikationen etc..
Arbeitsmaterialien
Reflexionsbögen
Material zum Download:
Leitfaden zum Reflexionsbogen
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
Anmoderationstext
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
2.1.2-Reflexionsbogen-Schulleitung.docx
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
Material zum Download
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Projekte & Portale
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Jahrgangspartituren liefern eine komprimierte Übersicht über die Unterrichtsvorhaben in allen Fächern und allen Jahrgängen einer Schule. Sie zeigen das Unterrichtsraster, mit dem Fachkonferenzen die Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne gekoppelt an Inhaltsfelder umsetzen.
QUA-LiS NRW unterstützt Schulen bei der technischen Umsetzung durch Bereitstellung einer Software, die für jede Schule mit einem eigenen Web-Server einzurichten und zu warten ist.
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Medienberatung NRW
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Robert Bosch Stiftung GmbH
Heidehofstr. 31
70184 Stuttgart
Die Deutsche Schulakademie gGmbH
Hausvogteiplatz 12
10117 Berlin
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völkinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Textgenerierende KI ist im schulischen Bereich eine herausfordernde und chancenvolle Entwicklung. Auf den Portalseiten des Schulministeriums NRW wird anhand eines Handlungsleitfadens sowie u.a. einer Videoaufzeichnung eines Online-Vortrags zu „Chat-GPT“ ein Überblick über die grundlegenden Prinzipien und Funktionsweisen von KI gegeben. Insbesondere im „Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen“ wird deutlich, welchen gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen dieser zukommt. Link zum Portal eingesehen am: 08.10.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenPädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz (vormals IFB)
Butenschönstraße 2
67346 Speyer
Geschäftsstelle Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
Otto-Mayer-Str. 14
67346 Speyer
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Praxisbeispiele
0211 2408720
165657@schule.nrw.de
www.gymneander.de Das Gymnasium am Neandertal hat im Rahmen der Einführung des gebundenen Ganztags ein "Lernzeitenkonzept" entwickelt und verabredet. Die Gestaltung einer unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Lernzeit will dem gesellschaftlichen Wandel und dem Bedarf nach einer verstärkten individuellen Förderung Rechnung tragen. Die entsprechenden Entwicklungsschritte, die zu dieser schulinternen Vereinbarung geführt haben, werden hier skizziert. Link zum Praxisbeispiel eingesehen am: 27.05.2024
Material zum Download:
Praxisbeispiel der Schule
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Europaschule Rheinberg
02843 970770
196216@schule.nrw.de
www.europaschule-rheinberg.de
Material zum Download:
Praxisbeispiel der Schule
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Qualitätsanalyse
Literatur
2.1.3
Die schulinternen Lehrpläne bzw. didaktischen Jahresplanungen als Teil der schulinternen Vorgaben konkretisieren die verbindlichen Vorgaben bezogen auf die Situation der Schule.
Aufschließende Aussagen
- Die schulinternen Lehrpläne sind so angelegt, dass die Obligatorik der Lehrpläne (Kompetenzen, verbindliche inhaltliche Schwerpunkte) bzw. der kompetenzorientierten Bildungspläne in den Berufskollegs umgesetzt wird.
- Die schulinternen Lehrpläne greifen im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages, wie er in den Vorgaben insgesamt definiert ist, auch soziale und personale Kompetenzen auf.
- Die schulinternen Lehrpläne greifen die Förderungen des kompetenten und reflektierten Umgangs mit digitalen Medien auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW bzw. den Vorgaben zu digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg sowie weiterer darauf aufbauender Konzepte auf.
- Die schulinternen Lehrpläne stellen Bezüge zu schulischen Rahmenbedingungen, zum Schulprogramm und zu außerschulischen Partnern her.
- Die schulinternen Lehrpläne ordnen den Jahrgangsstufen, den Phasen des Bildungsgangs oder dem gesamten Bildungsgang Unterrichtsvorhaben zu.
- Die schulinternen Lehrpläne beinhalten grundlegende didaktisch-methodische Vereinbarungen u. a. in Bezug auf das Lernen mit digitalen Medien, Inklusion sowie auf die Förderung der Sprachkompetenz.
- Die schulinternen Lehrpläne beinhalten konkrete Vereinbarungen zur individuellen Förderung.
- Die schulinternen Lehrpläne belassen Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Potenziale, an das Lernniveau der Lerngruppen und die spezifischen Lernbedingungen sowie Beteiligungsmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler.
- Die von den Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen beschlossenen Grundsätze der Leistungsbewertung werden in die schulinternen Lehrpläne aufgenommen.
- Die Schule unterstützt fächerübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten, indem Verbindungen zwischen den einzelnen schulinternen Fachlehrplänen hergestellt werden (z. B. Jahrgangspartituren, schulisches Lesecurriculum, schulisches Medienkonzept).
- In schulinternen Lehrplänen sind Bezüge zwischen außerunterrichtlichen Lernangeboten, Fachunterricht bzw. Unterrichtsvorhaben und Ganztagsangeboten hergestellt.
- Außerschulische Lernorte und Angebote werden in die schulinternen Lehrpläne einbezogen. Im Berufskolleg sind sie wesentlicher Bestandteil der Lernortkooperation und mit den außerschulischen Partnern abgestimmt.
Erläuterungen
Seit dem Jahr 2004 sind in Nordrhein-Westfalen sukzessive kompetenzorientierte Kernlehrpläne eingeführt worden. Die Kernlehrpläne beschreiben die zu erwartenden Kompetenzen am Ende eines Bildungsganges als Regelstandards. Darüber hinaus formulieren die Kernlehrpläne Kompetenzerwartungen für das Ende bestimmter Abschnitte in den jeweiligen Bildungsgängen. Allen an Schule Beteiligten bieten sie Orientierung, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler verbindlich verfügen sollen. Für bestimmte Fächer liegen Nationale Bildungsstandards vor. Sie stehen den Schulen bzw. den Lehrkräften als Bezugsdokumente zur Verfügung und sind in die jeweiligen nordrhein-westfälischen Kernlehrpläne vollständig integriert.
Schulen haben laut Schulgesetz die Aufgabe, auf der Grundlage dieser kompetenzorientierten Kernlehrpläne ihre schulinternen Lehrpläne zu entwickeln (vgl. SchulG § 29). Die schulinternen Lehrpläne setzen die Obligatorik der Lehrpläne bezogen auf die spezifische Situation der Schule und die im Schulprogramm dokumentierten Ziel- und Verfahrensvereinbarungen um. Ihre Entwicklung bietet die Chance, die gesetzten Vorgaben vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen vor Ort zu konkretisieren und notwendige Standardisierungen vorzunehmen. Dabei gilt es, die Balance zwischen fachgruppenweit verbindlichen Entscheidungen und dem gesetzlich garantierten Gestaltungsspielraum der Lehrkräfte herzustellen. Das bedeutet, dass die schulinternen Lehrpläne Anpassungsmöglichkeiten an bspw. die individuellen Potenziale, an das Lernniveau der Lerngruppen und damit an die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler und ihre spezifischen Lernbedingungen belassen. (Standort)Spezifische Lehrpläne konkretisieren die pädagogisch-didaktisch weitgehend offen gehaltenen Landesvorgaben und werden somit zu einem Bindeglied zur Unterrichtspraxis mit ihren schülerspezifischen, sozialen und regionalen Bedingungen vor Ort. Idealerweise sind die schulinternen Lehrpläne das Produkt eines gemeinsamen Konsensbildungsprozesses in den Fach- und Bildungsgangkonferenzen. Sie schaffen Zielklarheit und Transparenz für die tägliche Arbeit, indem Festlegungen von Unterrichtsvorhaben für die einzelnen Jahr- bzw. Bildungsgänge dokumentiert sowie didaktisch-methodische Grundsätze und Grundsätze zur Leistungsbewertung und -rückmeldung vereinbart werden.
1Mit schulinternen Lehrplänen sind die „schuleigenen Unterrichtsvorgaben“ im Sinne des § 29 des SchulG gemeint. Dies umfasst somit die didaktischen Jahresplanungen der Berufskollegs, die Arbeitspläne der Grundschulen sowie schulinterne Lehrpläne/interne Curricula.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenArbeitsmaterialien
Reflexionsbögen
Material zum Download:
Leitfaden zum Reflexionsbogen
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
Anmoderationstext
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
Material zum Download
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
2.1.3-Reflexionsbogen-Schulleitung.docx
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Projekte & Portale
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Jahrgangspartituren liefern eine komprimierte Übersicht über die Unterrichtsvorhaben in allen Fächern und allen Jahrgängen einer Schule. Sie zeigen das Unterrichtsraster, mit dem Fachkonferenzen die Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne gekoppelt an Inhaltsfelder umsetzen.
QUA-LiS NRW unterstützt Schulen bei der technischen Umsetzung durch Bereitstellung einer Software, die für jede Schule mit einem eigenen Web-Server einzurichten und zu warten ist.
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Cornelsen Verlag GmbH
Mecklenburgische Straße 53
14197 Berlin
Ernst Klett Verlag GmbH
Rotebühlstraße 77
70178 Stuttgart
Qualitätsanalyse
Zum oben genannten Kriterium des Referenzrahmens Schulqualität ergeben sich die folgenden in der Tabelle abgebildeten Analysekriterien des Qualitätstableaus NRW. Zu jedem Analysekriterium sind Erläuterungen und Hinweise ergänzt, die deutlich machen, wie das Kriterium zu verstehen ist. Für alle Schulen verpflichtende Kriterien sind gelb gekennzeichnet, alle weiteren können von den Schulen ergänzend in das Analyseverfahren einbezogen werden.
Analysekriterium | Erläuterungen und Hinweise zum Analysekriterium |
---|---|
Die schuleigenen Unterrichtsvorgaben gestalten die Setzungen der Lehrpläne bezogen auf die spezifische Situation der Schule aus. | Unter schuleigenen Unterrichtsvorgaben werden Arbeitspläne, schulinterne Lehrpläne bzw. didaktische Jahresplanungen als Teil der schulinternen Vorgaben verstanden. Schuleigene Unterrichtsvorgaben stellen sowohl Bezüge zu Setzungen des Landes als auch zu unterrichtsrelevanten Aspekten des Schulprogramms her. Sie beinhalten grundlegende didaktisch-methodische Vereinbarungen, u. a. Konkretisierungen zur individuellen Förderung, zum Lernen mit digitalen Medien, zur Förderung der Sprachkompetenz, Genderkompetenz und interkulturellen Kompetenz, zum fächerverbindenden Arbeiten, zur Nutzung außerschulischer Lernorte und Angebote. Sie berücksichtigen aktuelle Veränderungsprozesse, wie z. B. den Distanzunterricht. Die schuleigenen Unterrichtsvorgaben enthalten verbindliche, detaillierte Aussagen zur Lernerfolgsüberprüfung, Leistungsbewertung und -rückmeldung. Schuleigene Unterrichtsvorgaben sind kompetenzorientiert gestaltet, belassen Gestaltungsspielräume für einen flexiblen Umgang mit individuellen Potenzialen und Lernniveaus sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler. Konkrete Unterrichtsvorhaben sind ausgewiesen und den jeweiligen Jahrgangsstufen bzw. Bildungsgängen zugeordnet. Sofern an einer Schule Schülerinnen und Schüler zieldifferent lernen, ist dies im Zusammenhang mit den schuleigenen Unterrichtsvorgaben abgebildet. |
Die Schule sichert die Umsetzung der schuleigenen Unterrichtsvorgaben. (Verpflichtendes Kriterium) | Unter schuleigenen Unterrichtsvorgaben werden Arbeitspläne, schulinterne Lehrpläne bzw. didaktische Jahresplanungen als Teil der schulinternen Vorgaben verstanden. In und zwischen Fach-, Jahrgangs- bzw. Bildungsgangkonferenzen findet eine systematische, pädagogisch verantwortliche Kommunikation über die schuleigenen Unterrichtsvorgaben statt, die die Umsetzung dieser Vorgaben im Unterricht gewährleistet und sicherstellt. Beispiele für die Sicherung der Umsetzung können die Reflexion der Erfahrungen aus der Unterrichtspraxis oder die Auswertung von Schülerfeedback sein, woraus ggf. entsprechende Anpassungen des unterrichtlichen Handelns oder der schuleigenen Vorgaben erfolgen. |
Folgende Links führen zu weitergehenden Informationen zum Qualitätstableau NRW und der Qualitätsanalyse:
Kompaktversion des Qualitätstableaus Langversion des Qualitätstableaus Qualitätsanalyse im Bildungsportal
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Literatur
Material zum Download:
Lehrplannavigator
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
Kompetenzorientierung
Lizenzhinweis: kein Hinweis
2.1.4
Die Schule definiert im Schulprogramm ihre Leitbilder und Standards des Lehrens und Lernens sowie die zu erzielenden Ergebnisse und orientiert ihre schulische Arbeit daran.
Aufschließende Aussagen
- Das Schulprogramm berücksichtigt die Rahmenbedingungen des schulischen Umfeldes (wie z. B. Standortbedingungen, Zusammensetzung der Schülerschaft, Angebotsstrukturen).
- Die im Schulprogramm dokumentierten Vereinbarungen zu didaktisch-pädagogischen Grundsätzen werden bei der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen im Fachunterricht und in anderen Lehr- und Lernangeboten berücksichtigt.
- Die Gestaltung des Lehrens und Lernens orientiert sich an den im Schulprogramm dokumentierten Ziel- und Verfahrensvereinbarungen.
- Die Schule kooperiert mit außerschulischen Partnern und regionalen Kooperations- und Unterstützungsnetzwerken auf der Grundlage der schulischen Ziele und Leitbilder und dokumentiert die Zusammenarbeit im Schulprogramm.
- Die Schule legt im Schulprogramm besondere Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung regionaler Bildungsangebote fest.
- Das Schulprogramm als Instrument der Schulentwicklung wird regelmäßig weiterentwickelt und evaluiert.
Erläuterungen
Das Schulprogramm repräsentiert die gemeinsam entwickelten pädagogischen Grundorientierungen und die Entwicklungsplanungen einer Schule. Es ermöglicht Beteiligung und schafft Verbindlichkeit. Als ein zentrales Steuerungsinstrument der systematischen Schulentwicklung unterliegt es einem kontinuierlichen Arbeitsprozess. Es beinhaltet die verabredeten Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben und der spezifischen Bedingungen vor Ort. Das Schulprogramm soll verlässliche Orientierung für das Handeln des Einzelnen und für die Schule als Ganzes bieten. Mit dem pädagogischen Leitbild entwirft eine Schule ihre grundlegende Vision als Ausdruck einer „gemeinsamen Philosophie“, die leitend für die aktuelle sowie zukünftige Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit ist und sowohl die verbindlichen Vorgaben als auch die Freiräume mit Blick auf die spezifischen Merkmale und Gegebenheiten vor Ort konkretisiert. So dokumentiert das Schulprogramm verabredete Standards des Lehrens und Lernens sowie Maßnahmen und Verfahren ihrer Realisierung. Darüber hinaus zeigt es in Anlehnung an das regionale Bildungsangebot und die Rahmenbedingungen des schulischen Umfelds Kooperationsmöglichkeiten und -formen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern auf. Die Umsetzung wird in der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen sowie in den außerunterrichtlichen Angeboten deutlich. Darüber hinaus dokumentiert das Schulprogramm die Schwerpunkte der schulischen Qualitätsentwicklung und einzelne Planungselemente, wie die Benennung von Entwicklungszielen in einzelnen Bereichen, eine Arbeitsplanung zu deren Realisation sowie eine auf die Entwicklungsschwerpunkte abgestimmte Fortbildungsplanung. Es gibt Auskunft über die Entwicklung der Schule und legt Formen und Maßnahmen der Überprüfung der schulischen Arbeit hinsichtlich ihrer Wirksamkeit fest. Diese Aspekte von Schulprogrammarbeit werden insbesondere in der Dimension 5.6 „Strategien der Qualitätsentwicklung“ im Kriterium 5.6.1 vertiefend aufgegriffen.
Das Schulprogramm sollte das Ergebnis gemeinsamer Diskussions- und Planungsprozesse und Ausdruck des Konsens hinsichtlich grundlegender Qualitätsvorstellungen und -ansprüche und der daraus getroffenen Verabredungen und Vereinbarungen von Handlungskonzepten sein. Neben diesen nach „innen“ gerichteten Funktionen ermöglicht das Schulprogramm die Außendarstellung des schuleigenen Profils. Damit bietet es Orientierung und Entscheidungshilfe für Erziehungsberechtigte sowie für Schülerinnen und Schüler.
Arbeitsmaterialien
Material zum Download:
Schulprogrammarbeit
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Mit der Checkliste für Schulen aus der Schulentwicklungsberatung (BR Arnsberg) lässt sich die Frage beantworten, ob sich das Schulprogramm der eigenen Schule als Steuerungsinstrument der Schulentwicklung eignet. Mit dieser Checkliste ist eine vertiefte Diagnose des Schulprogramms mit einer Selbsteinschätzung und der Ableitung von Handlungsmöglichkeiten möglich.
Link zum Material eingesehen am: 15.02.2023Material zum Download:
Schulprogramm als Steuerungselement
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
Schulprogramm
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Reflexionsbögen
Material zum Download:
Leitfaden zum Reflexionsbogen
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
Anmoderationstext
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Material zum Download:
2.1.4-Reflexionsbogen-Schulleitung.docx
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Projekte & Portale
Zentrum für Lehrer*innenbildung
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Das Zentrum für LehrerInnenbildung der Universität zu Köln bietet auf einer digitalen Bildungsplattform offene Bildungsangebote bzw. Online-Kurse zu ausgewählten Themenschwerpunkten an. Im Mittelpunkt des Kurses "Veränderungen in der Schule bewirken" stehen Möglichkeiten, Chancen und Herausforderungen von Veränderungsprozessen in der Schule. Der Kurs besteht aus folgenden vier Bereichen: System Schule, Veränderungen anstoßen, Projektplanung und Kommunikation. Ziel ist es, eine Veränderungsidee zu entwickeln und eine Präsentation ("Pitch Deck") dieser zu erstellen. Link zum Portal eingesehen am: 15.02.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenZentrum für Lehrer*innenbildung
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Das Zentrum für LehrerInnenbildung der Universität zu Köln bietet auf einer digitalen Bildungsplattform offene Bildungsangebote bzw. Online-Kurse zu ausgewählten Themenschwerpunkten an. Der Kurs "Visionsentwicklung" hilft Lehrkräften aus Schulleitung und Schulentwicklung Visionen zu entwicklen und neue Strukturen zu implementieren. Es werden unter anderem verschiedene Methoden vorgestellt, die die Visionsfindung im Kollegium unterstützen. Link zum Portal eingesehen am: 15.02.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenWorld University Service (WUS) Deutsches Komitee e.V.
Goebenstraße 35
65195 Wiesbaden
SCHULE DIGITAL
Feldstr. 6A
26127 Oldenburg
Das Portal Schule digital bietet Schulen nicht nur im Bereich der Digitalisisierung Unterstützung, sondern auch im Bereich der Schulentwicklung und der Schulprogrammarbeit. Link zum Portal eingesehen am: 24.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Deutsche Akademie für Pädagogische Führungskräfte
Zentrum für HochschulBildung (ZHB) der TU Dortmund
Hohe Straße 141
44139 Dortmund
Qualitätsanalyse
Zum oben genannten Kriterium des Referenzrahmens Schulqualität ergeben sich die folgenden in der Tabelle abgebildeten Analysekriterien des Qualitätstableaus NRW. Zu jedem Analysekriterium sind Erläuterungen und Hinweise ergänzt, die deutlich machen, wie das Kriterium zu verstehen ist. Für alle Schulen verpflichtende Kriterien sind gelb gekennzeichnet, alle weiteren können von den Schulen ergänzend in das Analyseverfahren einbezogen werden.
Analysekriterium | Erläuterungen und Hinweise zum Analysekriterium |
---|---|
Die Schule hat in ihrem Schulprogramm Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit festgelegt.(Verpflichtendes Kriterium) | Das Schulprogramm repräsentiert die gemeinsam entwickelte pädagogische Grundorientierung einer Schule. Es beinhaltet die verabredeten Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben und der spezifischen Bedingungen vor Ort. Es gibt Auskunft über die perspektivische und konkrete Planung der Schulentwicklung und bildet die Grundlage für die alltägliche pädagogische Arbeit. Die Festlegungen des Schulprogramms erfolgen unter Berücksichtigung der innerschulischen Rahmenbedingungen, der Bedingungen des schulischen Umfeldes und der regionalen ggf. überregionalen Bildungsangebote. Das Schulprogramm ist kohärent aufgebaut, d. h. die Ausführungen stehen inhaltlich miteinander in Beziehung bzw. hängen logisch nachvollziehbar zusammen. |
Die Schule setzt die im Schulprogramm dokumentierten Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen in ihrer pädagogischen Arbeit um.(Verpflichtendes Kriterium) | Die Umsetzung der im Schulprogramm dokumentierten Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen wird in der Gestaltung von unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angeboten deutlich. |
Folgende Links führen zu weitergehenden Informationen zum Qualitätstableau NRW und der Qualitätsanalyse:
Kompaktversion des Qualitätstableaus Langversion des Qualitätstableaus Qualitätsanalyse im Bildungsportal
Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Literatur
Angefragt!
Veranstaltungsformate zur Implementation des Referenzrahmens Schulqualität NRW (RRSQ)
Unter anderem für folgende Zielgruppen bietet das QUA-LiS-Team RRSQ speziell entwickelte Veranstaltungsformate an: • Schulleitungen u. Steuergruppen • Schulaufsicht • Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) • Fachleitungen in den ZfsL • Seminare der ZfsL • Ausbildungsbeauftragte der ZfsL-Kooperationsschulen • Kompetenzteams • Orientierungsseminare • Qualifizierungsseminare „Neu im Amt“ Ein möglicher Ablauf einer Veranstaltung (von 90-240 Minuten […]
weiterlesenExterne Kooperationen – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW nutzen Kooperationen mit Institutionen, Initiativen und Vereinen und weiteren Partnern zur Gestaltung ihrer schulischen Arbeit. Den Schülerinnen und Schülern ermöglichen sie weitergehende Erfahrungs- und Lernangebote, wozu u.a. Schüleraustauschprogramme, Netzwerkarbeiten, Betriebserkundigungen und kulturelle Angebote gehören. Insgesamt 21 (von 37) Dimensionen des Referenzrahmens Schulqualität NRW – insbesondere aus den Inhaltsbereichen Schulkultur, Professionalisierung, Führung […]
weiterlesenSchulprogramm und Schulprogrammarbeit – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW legen auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort. (SchulG § 3, Abs. 2, Satz 1). Das querstrukturelle Thema Schulprogramm wird im Kriterium 2.1.4 aufgegriffen. Schulprogrammarbeit berührt nicht nur den Inhaltsbereich 5 Führung und […]
weiterlesen