Schulbrief Nr.9

Jens Brauhardt

Liebe Eltern,

aus aktuellem Anlass weise ich darauf hin, dass alle Spielzeuge in der Schule verboten sind, es sei denn die Schule kündigt offiziell einen Pausenspielzeugtag an. Das Verbot bezieht sich auch auf die aktuell häufig genutzten „Fizzle Spinner“.

Wie leider zu befürchten, ist es zu häufigem Streit unter den Kinder wegen dieses Spielzeuges gekommen und wir mussten sogar Eltern des Schulhofes verweisen, weil diese sich in Streitigkeiten um das Spielzeug miteinmischen wollten.

Sollten Ihr Kind doch Spielzeug an die Schule mitnehmen, werden wir dies vorübergehend einbehalten (im Sinne des § 53 SchulG NRW), für einen Verlust müssen Sie selbst aufkommen. Die Schule wird in dieser Sache keine Streitigkeiten schlichten oder auf dem Schulgelände zulassen.

Der Verlust eines Spinners ist übrigens nicht mit dem Verlust eines für den Schulbesuch notwendigen Gegenstands zu vergleichen (Jacken Turnschuhe, usw.). Bei diesem Verlust helfen wir Ihnen gerne z.T. auch über die Versicherung der Stadt Köln weiter.

→ Die Regelung gilt auch für zukünftig gerade angesagte Spielzeuge oder Kartenspiele.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bitte um Beachtung.

mit freundlichen Grüßen

Brauhardt

Brief als PDF:

Schulbrief Nr. 9 Fizzle Spinner und Spielzeuge